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Außendienstpauschale

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Außendienstpauschalen, die von privaten Arbeitgebern zur Abgeltung von Aufwendungen bei der Außendiensttätigkeit gezahlt werden (z. B. monatlich 200 €), sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Entgelt.

Die Erstattungen des Arbeitgebers können nur dann steuerfrei bleiben, wenn der Arbeitnehmer über die Außendiensttätigkeit einzeln nach Reisekostengrundsätzen abrechnet (vgl. „Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten“ und Anhang 4). Erfolgt gegenüber dem Arbeitgeber keine Abrechnung, muss der Arbeitnehmer seine tatsächlichen Aufwendungen bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung als Werbungskosten geltend machen.

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