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III. Rahmengrundsätze

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Bei den Rahmengrundsätzen (Rechenschaftsgrundsätze, Grundsätze der Informationsvermittlung) handelt es sich um Prinzipien, die aufbauend auf den Dokumentationsgrundsätzen für jede Form betriebswirtschaftlich sinnvoller Informationsvermittlung gelten. Sie befassen sich in allgemeiner Form mit den Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung, die erfüllt sein müssen, damit der Jahresabschluss eine aussagekräftige Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens darstellen kann:

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit,
Grundsatz der Richtigkeit (Bilanzwahrheit),
Grundsatz der Vollständigkeit (ergänzt um den Grundsatz der Nichterfassung von schwebenden Geschäften, das Stichtagsprinzip und die Abgrenzung zwischen wertbegründenden und werterhellenden Informationen),
Grundsatz der Vergleichbarkeit (Bilanzidentität, formelle und materielle Bilanzstetigkeit),
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Wesentlichkeit, Relevanz).
Besteuerung von Unternehmen II

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