Читать книгу BGB für Dummies - André Niedostadek - Страница 35

Schuldrecht

Оглавление

Im zweiten Buch ist in den §§ 241 bis 853 BGB das »Recht der Schuldverhältnisse« geregelt. Üblicherweise wird dieses Buch kurz als Schuldrecht bezeichnet. Diesbezüglich lässt sich wiederum differenzieren zwischen

 dem Allgemeinen Schuldrecht und

 dem Besonderen Schuldrecht.

BGB für Dummies

Подняться наверх