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1.3.3.5 Zuständigkeiten, Aufsicht und Kontrolle im dualen System

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Aus der unterschiedlichen Aufgabenstellung und der gegebenen Struktur des dualen Systems ergeben sich entsprechende Unterschiede in der Zuständigkeit, Aufsicht und Kontrolle für die Ausbildungsträger.

Zuständigkeit von Bund und Ländern

Der Bundesgesetzgeber ist im Wesentlichen zuständig für die Regelung der betrieblichen Ausbildung. Den Ländern obliegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen.

Wichtige Länderregelungen für die Berufsschulen sind:

> Schulgesetze

> Schulaufsicht

> Lehrpläne.

Wichtige Bundesregelungen für die Ausbildungsbetriebe sind:

> Berufsbildungsgesetz

> Handwerksordnung

> Ausbildungsordnungen

> Vorschriften der zuständigen Stelle (Handwerkskammer).

Zuständigkeit der Wirtschaft

Hinsichtlich der öffentlichen Verantwortung für die Berufsausbildung sind für den betrieblichen Bereich vor allem die Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen) zuständig. Für Aufsicht und Grundsatzregelung sind in erheblichem Umfange staatliche Behörden zuständig. Der Bereich der Berufsschule obliegt den staatlichen und kommunalen schulischen Verwaltungen.

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