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1.5.4.2 Aufgaben der Innung in der Berufsausbildung

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Lehrlingswart

Eine Schlüsselrolle in der Berufsausbildungsarbeit der Innung nimmt der Lehrlingswart ein. Da seine Aufgaben als Vermittler und Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe, Ausbilder, Lehrlinge, Eltern und Berufsschule weitgehend ähnlich sind wie die des Beraters der Handwerkskammer, ist zwischen beiden eine enge Zusammenarbeit erforderlich.

Der Ausbildungsberater ist in der Regel hauptberuflich, der Lehrlingswart ehrenamtlich tätig.

Die Hauptaufgabengebiete des Lehrlingswarts der Innung sind:

> Anlaufstelle für alle Fragen der Berufsausbildung im Innungsbezirk

> Beratung von Lehrlingen, Ausbildenden, Ausbildern und Erziehungsberechtigten

> Überwachung der fachlichen Eignung zur Ausbildung

> Feststellung und Beseitigung von Mängeln in den Ausbildungsbetrieben, ggf. durch Betriebsbesuche

> Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise

> Zusammenarbeit mit dem Zwischenprüfungs- und Gesellenprüfungsausschuss

> Planung und Mitarbeit bei der Durchführung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungsmaßnahmen, ggf. zusammen mit der Handwerkskammer

> Berichterstattung in der Innungsversammlung

> Organisation von Lehrlingsfreisprechungsfeiern

> Stellungnahmen zu Anträgen auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung

> Zusammenarbeit mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer, der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, mit Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien und der Berufsschule

> Durchführung von Maßnahmen zur Berufsnachwuchswerbung

> Werbung für zusätzliche Ausbildungsplätze.

Berufs- und Arbeitspädagogik

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