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Gustav Freiherr von Mauchenheim, genannt Bechtolsheim –
ein Wehrmachtsgeneral als Organisator des Holocaust

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Seine Einheit, das Reserve-Polizeibataillon (RPB) 11, sei Ende Oktober 1941 vom litauischen Kowno nach Minsk beordert und dort einer Sicherungs-Division der Wehrmacht unterstellt worden, sagte dessen ehemaliger Kommandeur Franz Lechthaler 1961 aus. „Es gäbe nicht eher Ruhe, bis die Juden sämtlich beseitigt wären“, sei die Direktive gewesen, die er bei seiner Ankunft vom Stab der erwähnten Wehrmachtseinheit, der 707. Infanterie-Division (ID), erhalten habe.1 Über deren Befehlshaber, den Generalmajor Bechtolsheim, dem er damals dienstlich öfter begegnet war, fällte Lechthaler ein harsches Urteil; es handle sich bei ihm „um einen Mörder […]. Bechtolsheim habe mehrfach derartige Befehle erteilt.“2 Der so Beschuldigte wies bei seiner Vernehmung die Vorwürfe empört zurück; seine Division habe weder ihr zeitweilig zugeteilten Polizeibataillonen Befehle zur Erschießung von Juden erteilt, noch habe sie sich selbst daran beteiligt.3 Gestützt auf diese Zeugenaussage verwarf der Untersuchungsrichter die Darstellung des Angeschuldigten mit der Begründung, „daß nach allgemeiner Erfahrung die Wehrmacht mit solchen Judenaktionen nicht befaßt worden ist“.4 Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schloß sich dem fast wortgleich an.5 Lechthaler wurde 1963 wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.6 Gegen seinen Auftraggeber Bechtolsheim reichte es gerade zu einem Ermittlungsverfahren, das jedoch schon 1962 eingestellt wurde.7 Er starb am 25. Dezember 1965, ohne je belangt worden zu sein.

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