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1. Deutschland nach dem Krieg bis heute (vor Corona)

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Die Entwicklung der Bundesrepublik beginnt mit den enormen Anforderungen und Leistungen des Wiederaufbaus des in dem von Deutschland entfachten Krieg so zerstörten Landes und seiner Wirtschaft. Zugleich galt es das Negativimage, dass Deutschland durch die Verbrechen der unglückseligen NS-Zeit anhaftete, auszuräumen und unser Land wieder in der Staatengemeinschaft der Welt einzubringen. Dazu gehörten auch erhebliche Wiedergutmachungszahlungen an Staaten, die durch Deutschland im Zweiten Weltkrieg Zerstörungen erfuhren, bis hin zur Begleichung von Restschulden, die Deutschland noch an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges leistete. In der Londoner Schuldenkonferenz wurden die damit fälligen Reparationsleistungen festgeschrieben, ohne Einigung mit der Sowjetunion, die der DDR wesentlich höhere Leistungen auferlegte als die Westalliierten der Bundesrepublik. Die anfangs kaum zu bewältigenden Reparationsleistungen der Bundesrepublik wurden gestreckt und belasteten bis zur vollständigen Erfüllung 1988.

Die Bundesrepublik war zugleich mit Frankreich der treibende „Motor“ zur Aussöhnung und zum europäischen Zusammenschluss, der wirtschaftlich 1951 mit der Montanunion begann und 1957 zur Gründung der EG führte und schließlich 1993 in der Europäischen Union (EU) seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Entspannungspolitik und die veränderten globalen Bedingungen fanden zum Ende der 80er Jahre mit der gezielten Nutzung der einmaligen Chance der Wiedervereinigung ihre Krönung.

Die Entwicklung der Bundesrepublik begann mit der hervorragenden Verfassung, die auf eine neue Zukunft in einem demokratischen Staatssystem und die Bewältigung der NS-Vergangenheit ausgerichtet ist. Durch das darin verankerte föderale Staatssystem gab es keine Allmacht der Bundesregierung und die Bürgerrechte wurden umfassend geschützt. Die Handlungen des jungen Staates und seiner Regierung waren zunächst vor allem pragmatisch auf den Wiederaufbau, die Beseitigungen der Kriegszerstörungen und Entwicklung der Wirtschaft ausgerichtet. Dabei hatten Organisationsgeschick und Fachqualifikationen wesentlich mehr Bedeutung als die NS-Vergangenheit, wie sich anhand der Besetzung von Leitungspositionen nachweisen lässt. Es ging voran. Das Thema Vergangenheit bekam erst in den 60er Jahren mit dem Auschwitzprozess Bedeutung, was mit dem Aufbegehren der Jugend durch die 68er Generation dann erheblich, teilweise bis zum Generationskonflikt verstärkt wurde. Einen neuen Entwicklungsschub erhielt Deutschland unter der SPDRegierung unter den Kanzlern Brandt und Schmidt. Die erheblich veränderte Ostpolitik Brands führte zur Aufweichung der Ost-Westgegensätze, letztlich eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung, die dann zur deutschen Wiedervereinigung führte. Diese Entwicklung war, trotz der enormen finanziellen Belastungen für Ostdeutschland und des Konjunktureinbruchs Ende der 90er Jahre, von einer sehr erfolgreichen, expandierenden Wirtschaft mit sehr hohem Exportüberschuss begleitet. Deutschland und dem Großteil seiner Bevölkerung ging es gut, wenngleich die Angleichung Ostdeutschlands an diesen Wohlstand nur langsam voranging und bis heute nicht voll erreicht wurde.

Das schöne Bild weist jedoch, wie in der Einleitung angesprochen, seit einigen Jahren Trübungen auf, wenngleich zunächst kaum sichtbar, aber sich allmählich verstärkend. Das Zusammenspiel von Legislative, Exekutive und Judikative entfernt sich allmählich von der Demokratie, die die Verfasser des Grundgesetzes vorgaben, und wohl auch von deren ursprünglichen Vorstellungen. Diese Entwicklung hat seit dem Beginn dieses Jahrhunderts merklich zugenommen. Die Legislative wandelt sich zu einem elitären Berufspolitikertum, das z. T. den Bezug zur Bevölkerung verliert und sich selbst auch über Urteile des Verfassungsgerichtes hinwegsetzt. Ähnliches gilt für die Exekutive. Dort geben politische Seilmannschaften zunehmend den Ton an, ggf. mehr als Fachqualifikationen. Sie halten sich ebenfalls nicht immer an die Verfassung und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Die Polizei, als wichtigstes Durchsetzungsorgan staatlicher Gewalt, ist aufgrund jahrelanger politisch verfügter Personalausdünnung teilweise überfordert. Übergriffe gegen die Polizei und von Polizisten haben zugenommen, oft ohne Ahndung, was für eine Demokratie eigentlich nicht hinnehmbar ist. Die Judikative kann ebenfalls aufgrund von Personalausdünnung das in der Verfassung und Gesetzgebung verbriefte Recht nicht immer durchsetzen. Zudem sind die teilweise extrem unterschiedlichen Strafen oder fragwürdige Gerichtsurteile ebenfalls schwer mit einer funktionierenden Demokratie vereinbar. Die Verwaltung hat seit den 80er Jahren sukzessiv ihre Handlungsfelder und -vormacht ausgebaut, auch verschiedentlich unter Missachtung der Verfassung. Aus angeblichen Sachzwängen wird die Entwicklung von der Politik oft gebilligt oder gar unterstützt. Zugleich dehnt sich damit der Bürokratismus als ein möglichst alles regelndes Monster aus, nachdem langsam alles verboten ist, was nicht durch entsprechende Verwaltungsvorgaben reglementiert und ausdrücklich erlaubt wird. Diese Entwicklung erinnert schon an die staatlichen Reglementierungen in der früheren DDR. Dabei können die Verwaltungseingriffe und Vorgaben wesentlich weiter greifen. Infolge der modernen Kommunikationstechniken und Datenerhebungen wird längst der gläserne Bürger ermöglicht. Dementsprechend weitet die Verwaltung sukzessiv ihren Datenzugriff aus, obwohl das unserer Verfassung widerspricht. Die ausufernde Bürokratie wird immer mehr zum Entwicklungs- und Innovationshemmnis, was von der Wirtschaft bis hin zu den Landwirten oder aus dem Gesundheitsbereich beklagt wird. Zudem beinhaltet der Personalabbau Kow-how Verluste, was wiederum die zunehmende Einbindung externer Beratungen bedingt.

Zugleich haben sich die Defizite in der Daseinsvorsorge verstärkt. So entsprechen z. B. die Kinderbetreuungseinrichtungen oft nicht dem Bedarf der veränderten Gesellschaft, in der Frauen, auch Mütter, genauso wie Männer berufstätig sind. Deutschlands ehemals herausragende Schulen erreichen im Pisa-Vergleich nur Mittelmaß oder liegen beim Einbezug moderner Kommunikationsmedien in OECD-Vergleich in der Schlussgruppe. Die Gesundheitsversorgung steuert schon vor der Coronapandemie auf enorme Engpässe bis zum Notstand zu. Ähnliches zeichnet sich für die Arbeitsfähigkeit der Justiz aufgrund der bevorstehenden Welle von altersbedingten Ruhestandeintritten ab, auf die die Politik durch ihre Personalplanung bislang viel zu wenig und spät reagierte.

Die seit Jahren fortgesetzte soziale Spaltung und der Wandel der Öffentlichkeit gefährden den Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft und damit die Demokratie. Durch die Gesetzgebung in der Regierung Schröder und späteren Einschnitte unter der Kanzlerschaft Merkel hat Deutschland in den letzten 20 Jahren eine erhebliche und anhaltende soziale Spaltung der Gesellschaft erfahren. Die gesellschaftliche Spaltung erhält in jüngster Zeit ein neues Element durch die Tendenz von Migranten, assimilierungsablehnende Parallelgesellschaften zu bilden. Die Öffentlichkeit wird heute zunehmend von lautstarken Gruppen und dem Mainstream bestimmt. Zugleich sinkt die Toleranz gegenüber anderen Meinungen und die eigene Meinung wird oft mit Tunnelblick diktatorisch als einzige Wahrheit deklariert. Eine Entwicklung, die leider auch für wichtige gesellschaftliche Gruppierungen wie für die Aktivitäten des Umwelt-, Klima- und Artenschutz zutrifft. Durch einseitige Positionen der Regierung wird diese Entwicklung noch verstärkt. Inzwischen trauen sich mehr als die Hälfte der Deutschen in der Öffentlichkeit nicht mehr ihre Meinung frei zu äußern. Hier entsteht ein enormes Gefährdungspotential, denn die Meinungsfreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie.

In Deutschland liegen die Geburtenzahlen seit etwa fünfzig Jahren unter der Sterbeziffer, so dass die Bevölkerung ohne Zuwanderungen schrumpfen muss. Die deutschen Regierungen haben dagegen nie wirklich ernsthaft angekämpft, sondern gemeinsam mit der Wirtschaft auf temporäre Zuwanderung von so genannten Gastarbeitern gesetzt, um die Wirtschaft mit Arbeitskräften zu versorgen. Aus der temporären Zuwanderung ist mit der Zeit immer mehr ein dauerhafter Verbleib der Zuwanderer geworden. Diese Entwicklung wurde seit 2014/15 durch enorme Flüchtlingszuwanderungen überlagert, die sowohl die Politik als auch die deutsche Gesellschaft spalten. Die Positionen reichen von weitgehender Ablehnung der Zuwanderungen, etwa durch die neue rechtskonservative Partei der AfD, bis hin zur Willkommenskultur durch Kanzlerin Merkel. Ein Teil der Bevölkerung stört sich vor allem an den damit verbundenen hohen Hilfeleistungen angesichts der recht begrenzten Leistungen für die ärmere deutsche Bevölkerung, weil Rentner und Alleinerziehende teilweise weniger als Flüchtlinge unterstützt werden.

Zweifel wirft auch die EU auf, wenngleich der Großteil der Bevölkerung hinter dem europäischen Zusammenschluss steht. Die hohen deutschen Zahlungen an die EU, die zunehmende bürokratischer Vorgaben der EU wie auch Folgen der zweifelhaften Geldpolitik der parlamentarisch nicht kontrollierten Europäischen Zentralbank sprechen gegen Erweiterungen der EU-Kompetenzen, zumal sich deshalb auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dagegenstellt und damit anders als der Europäische Gerichtshof urteilt. Das Vorgehen der EU zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie spricht für weiteren Konfliktstoff. Das gilt vor allem wegen der enormen Schulden, die zur Sicherung der heutigen Lebensbedingungen aufgenommen werden, für die aber vor allem die junge bzw. nachwachsende Generation aufzukommen hat.

Die Politik klammert das Konfliktpotential weitgehend aus, was vor allem auch für die Bundesregierung und die Kanzlerin gilt. Auf die Probleme, die den Großteil der Deutschen bewegen, wird kaum oder nicht eingegangen. So ist zur sozialen Spaltung nichts zu hören. Stattdessen wird der Armuts- und Reichtumsbericht (BAMS 2020) geschönt. Es gibt auch keine Verlautbarungen zur Steuerungerechtigkeit, obwohl der Großteil der Bevölkerung diese als ungerecht beklagt und dringenden Änderungsbedarf sieht. Zur Gefährdung der Meinungsfreiheit, zu der inzwischen bereits viele Publikationen erschienen und die von bald der Hälfte der Bevölkerung gesehen wird, gibt es ebenfalls keine Verlautbarungen. Genauso wenig äußert sich die Regierung zur auswuchernden Bürokratie, die längst unsere Entwicklung beeinträchtigt und sich dabei punktuell auch über die Verfassung hinwegsetzt.

Das ist jedoch kaum verwunderlich, da die Leitungsstellen politisch besetzt sind und somit diese Entwicklung von der Politik geduldet oder gar mit veranlasst wird. Zu den 2019 erfolgten, eigentlich unvereinbaren gegensätzlichen Gerichtsurteilen des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zur Finanzpolitik der EU ist von der Bundesregierung genauso wenig zu hören wie zum Gebaren der Türkei, das im Widerspruch zu Vorgaben der Vereinten Nationen oder zur EU-Politik im Mittelmeerraum sowie zu vielen Menschrechtsabkommen steht. Zu den eindeutigen, z. T. unvereinbaren Gegensätzen des Korans zum Grundgesetz ist von der Regierung und der Kanzlerin ebenfalls nichts zu hören, obwohl Moslems einen sehr hohen Anteil der hier lebenden Migranten ausmachen und Umfragen belegen, dass deren überwiegende Mehrheit den Koran über das Grundgesetz stellt. Statt klärender Worte hat die Kanzlerin den Ausspruch des Bundespräsidenten Christian Wulff „Der Islam gehört zu Deutschland“ stärker betonend wiederholt (ausführlicher 3.6, S. 265). Die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zeigt, es besteht heute erheblicher Handlungsbedarf, um diesen Erosionen zur Sicherung der Zukunft unseres Landes entgegenzuwirken.

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