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Jahrgangsmischung in der Deutschen Demokratischen Republik

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Das Schulwesen in der DDR erfuhr eine Neugestaltung, die mit dem »Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule« (vgl. Tenorth 2011, 53) von 1946 vorsah, »die Jugend frei von nazistischen und militaristischen Auffassungen im Geiste des friedlichen und freundschaftlichen Zusammenlebens der Völker und einer echten Demokratie zu wahrer Humanität zu erziehen« (ebd.). Eingeführt wurde eine Pflichtschule für alle Kinder in Form einer achtjährigen Grundschule, an die sich eine dreijährige Berufsausbildung oder eine vierjährige Oberschule anschloss, die wiederum zur Hochschulreife führte. Anstelle der bisherigen Gliederung des Schulwesens in unterschiedliche Schulformen wurde somit erstmals in der deutschen Bildungsgeschichte durchgängig das Prinzip der Stufengliederung angewandt (vgl. Pape 2016, 127). Das Sonderschulwesen blieb jedoch erhalten.

Mit der Neugestaltung des Schulwesens sollten die wenig gegliederten Schulen auf dem Land, in denen aufgrund der geringen Anzahl an Schülerinnen und Schülern jahrgangsübergreifend in Abteilungen unterrichtet wurde, zugunsten von mehrklassigen Schulen überwunden werden. Die Landschulen galten aufgrund ihrer Bedingungen gegenüber den Stadtschulen als besonders benachteiligt. Denn aufgrund des Mangels an Lehrkräften mussten vergleichsweise große Klassen unterrichtet werden und zumeist stand lediglich eine Lehrperson als Ansprechpartnerin bzw. -partner für alle Jahrgänge zur Verfügung. Eine weitere Benachteiligung der Landschule bestand darin, dass alle Fächer von einer Lehrperson mit häufig mangelnder Qualifikation zu unterrichten waren, den Schulen kaum Lehr- und Arbeitsmittel zur Verfügung standen und sich die Schulgebäude teilweise in desolatem Zustand befanden (vgl. Geißler 2000, 289f.). Die Reform der Landschule in der DDR war somit von großer Bedeutung für die Realisierung des gleichen Rechts auf Bildung für Kinder in der Stadt und auf dem Land (vgl. Drefenstedt & Beyer 1957, 111).

Von den über 4.000 einklassigen Landschulen im Jahr 1945 existierten zehn Jahre später nur noch 69 (vgl. ebd., 129). Diese wurden jedoch nicht sofort aufgelöst, sondern in der Regel durch die Zuweisung einer zweiten Lehrkraft zunächst in zweiklassige Schulen umgewandelt (vgl. ebd.). Damit wurde die Grundschule vielerorts zweigeteilt in die Grundstufe als »dorfeigene Heimatschule« (ebd., 130) mit den Jahrgängen 1 bis 4 und die Oberstufe mit den Jahrgängen 5 bis 8 (vgl. ebd.). Um diese Unterteilung logistisch zu ermöglichen, fand der Umbau von verfügbaren Einrichtungen zu Zentralschulen statt, indem mehrere Schulen zusammengelegt wurden, denen weitere Lehrkräfte zugewiesen wurden (vgl. ebd., 129). Somit erhielten Kinder in den unteren Jahrgängen ihre »grundlegende Schulbildung, eng angelehnt an das dörfliche Milieu« (ebd., 130) in ihrer gewohnten Umgebung und ältere Kinder besuchten (in einem benachbarten Ort) eine »vollausgebaute Zentralschule« (ebd., 132), die ihnen durch einen »modernen, gefächerten Unterricht« (ebd.) den Weg eröffnete, in weiteren Schulen gefördert zu werden, ohne den Bezug zum Heimatdorf zu verlieren.

Die wenigen noch existierenden einklassigen Heimatschulen hatten in der Regel eine sehr geringe Anzahl an Schülerinnen und Schülern. Nach wie vor unzureichend blieb insbesondere auf dem Land das Schulangebot für Kinder, »die nach den zeitgenössischen Kriterien auf den Besuch einer Sonderschule angewiesen« (Geißler 2000, 291) waren. Erst allmählich erfuhr das Sonderschulwesen eine Ausweitung, wobei die »materiellen Verhältnisse an vielen Einrichtungen wenig befriedigend« (ebd., 292) waren. Damit wird deutlich, dass trotz der propagierten Einheitsschule, mit der gleiche Bildungschancen garantiert werden sollten, nicht von einer für alle Kinder gemeinsamen Schule die Rede sein konnte.

Eine weitere Schulreform der DDR lässt sich auf das Ende der 1950er Jahre datieren. Seit 1951 wurden den achtjährigen Grundschulen zwei weitere Jahre angegliedert, sodass sukzessive ein Umbau in eine zehnklassige allgemeine Polytechnische Oberschule (POS) als Regelpflichtschule entstand (vgl. Götz 2019, 38). Sie gliederte sich in die Unterstufe der Jahrgangsklassen 1 bis 4 und die Oberstufe der Klassen 5 bis 10. Diese Untergliederung wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter ausdifferenziert in die Unterstufe (erste bis dritte Klasse), die Mittelstufe (vierte bis sechste Klasse) und die Oberstufe (siebte bis zehnte Klasse). Daran schloss sich eine erweiterte Oberstufe (EOS) an, die mit dem Abitur abgeschlossen werden konnte.4 Für die Unterstufe wurden Lehrkräfte ausgebildet, die »unterhalb des Universitätsniveaus ein mehrjähriges Studium in den Instituten für Lehrerbildung absolvierten« (ebd., 38).

Für die Sichtweise auf jahrgangsübergreifenden Unterricht in der DDR kann resümiert werden, dass er den Ruf der Rückständigkeit hatte und daher frühzeitig zugunsten von Jahrgangsklassen abgeschafft wurde.

Jahrgangsübergreifender Unterricht

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