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b) Materielle Verpflichtungen

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Tatsächlich wurde die allgemein gehaltene Schwurformel durch Einzelbestimmungen ergänzt, die sich auf die materielle Ausstattung sowie den Unterhalt der Bundesflotte und die Führung des Seekrieges bezogen (s. Quellen). Die von Athen in Kooperation mit den Bundesgenossen festgelegten Leistungen sahen vor, dass die einzelnen Städte (außer Athen) finanzielle Beiträge (Phoroi) zum Unterhalt bzw. zum Bau der athenischen Flotte leisten oder eigene Schiffe und Mannschaften stellen sollten; die zweite Möglichkeit nahmen nur die größeren Poleis Chios, Lesbos und Samos wahr. Die Schiffe sammelten sich im Piräus, die Gelder gelangten in eine Bundeskasse auf Delos.

Athen und Sparta

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