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Die betriebliche Altersversorgung

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An dieser Stelle möchte ich noch ein wichtiges Thema ansprechen: die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Unter bAV kannst du dir den Aufbau einer zusätzlichen Rente über deinen Arbeitgeber vorstellen. Die bAV kann in Form einer Entgeltumwandlung oder als arbeitgeberfinanzierte bAV eingerichtet werden. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge allein, also zusätzlich zu deinem Bruttogehalt, während du bei der Entgeltumwandlung einen Teil deines Gehalts in die Betriebsrente investierst. Seit 2002 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine bAV in Form der Entgeltumwandlung, sofern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Für dich bedeutet das konkret, dass du einen Teil deines Bruttogehalts direkt in eine Rentenversicherung (häufigste Lösung hierfür ist die Direktversicherung, gefolgt von der Pensionskasse) umwandeln darfst. Diese Police schließt dein Arbeitgeber formal als Versicherungsnehmer auf dich als Arbeitnehmerin und als versicherte Person ab.

Monatlich darfst du bis zu 282 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei und bis zu 564 Euro steuerfrei in die bAV investieren. Dieser Betrag wird direkt von deinem Bruttogehalt abgeführt und mindert dieses dadurch rechnerisch. Für das um diesen Betrag verringerte Bruttogehalt fallen entsprechend weniger Steuern und Sozialabgaben an, weshalb du auf der Nettoebene (bei Steuerklasse I) nur etwa 50 Prozent deines monatlich in die bAV investierten Betrags weniger im Geldbeutel hast. Klingt kompliziert? Machen wir es einfach: Ich denke, uns allen und gerade dir ist bewusst, dass etwas für den Vermögensaufbau und für die Rente getan werden will. Hier kannst du deinen Arbeitgeber miteinbeziehen. Dazu einfach weiterlesen.

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