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Mit dem Gesetz arbeiten – So »zitieren« Sie richtig

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Die Arbeit mit dem Gesetz erfordert auch, dass man das Gesetz richtig bezeichnet. In juristischen Fachkreisen spricht man in diesem Zusammenhang vom »Zitieren«. Das BGB hat einzelne Paragrafen (übrigens anders das Grundgesetz; dort spricht man von sogenannten Artikeln). Wenn Sie sich auf einen Paragrafen des BGB beziehen wollen, dann zitieren Sie ihn also – und das möglichst genau. Gerade für die Fallbearbeitung ist das wichtig, damit jeder gleich weiß, welche Vorschrift Sie meinen. Wie macht man das? Zunächst einmal schreibt man nicht das Wort Paragraf, sondern nutzt einfach das entsprechende Zeichen (§). Aber damit nicht genug. Viele Paragrafen haben mehre Absätze. Sie sind im BGB mit arabischen Ziffern gekennzeichnet, die in Klammern stehen. Einen Absatz kann man weiter unterteilen, wenn er aus mehreren Sätzen besteht. Beim Zitieren einer Vorschrift werden der jeweilige Absatz sowie gegebenenfalls der einschlägige Satz (manchmal sogar ein Halbsatz) möglichst konkret benannt. Da laufend zitiert wird, haben sich Abkürzungen eingebürgert.

 Paragraf: »§«

 Absatz: »Abs.« oder römische Zahlen (I, II, III, IV …)

 Satz: »S.« und die jeweilige Satzzahl oder nur die arabische Zahl (1, 2, 3, 4 …)

 Halbsatz: »Halbs.«

Sofern in einem Tatbestand zwei Merkmale vorgegeben sind, die vorliegen können, spricht man von Alternative (oder kurz »Alt.«), bei mehr als zwei Merkmalen von Varianten (kurz: »Var.«).

Möchte der Käufer vom Verkäufer die Kaufsache bekommen, könnte er sich auf § 433 Abs. 1 S. 1 BGB stützen (Sie könnten aber genauso gut schreiben: § 433 I 1 BGB).

Will man auf mehrere Normen verweisen, die sich anschließen, fügt man ein »f.« für folgende an (wenn man sich auf eine weitere Norm bezieht) bzw. ein »ff.« (wenn es um mehrere Vorschriften geht). Dann stellt man üblicherweise ein doppeltes Paragrafenzeichen (»§§«) voran. Wenn Sie also beispielsweise schreiben: »§§ 823 ff. BGB«, dann weiß jeder gleich, dass Sie sich auf den § 823, § 824, § 825 BGB usw. beziehen. Schreiben Sie dagegen nur »§§ 985 f. BGB«, ist klar, dass Sie § 985 und § 986 BGB meinen.

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