Читать книгу BGB für Dummies - André Niedostadek - Страница 74
Anspruchsgrundlagen
ОглавлениеDie Anspruchsgrundlagen zählen zu den wichtigsten Normen. Möchte jemand etwas von jemand anderem (Übergabe einer Kaufsache, Zahlung eines Kaufpreises, Herausgabe von Sachen, Schadensersatz für eine Eigentumsverletzung und anderes mehr), muss er sich auf eine Norm stützen, deren Rechtsfolge ein entsprechendes Anspruchsbegehren hergibt.
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Übrigens kennt das BGB dazu sogar eine Definition: Lesen Sie hierzu § 194 Abs. 1 BGB. Man nennt denjenigen, der einen Anspruch geltend macht, den Anspruchssteller (speziell bei einem Schuldverhältnis Gläubiger). Derjenige, gegen den ein Anspruch gerichtet ist, ist der Anspruchsgegner (speziell bei einem Schuldverhältnis Schuldner).