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3.4 Biologische Kampfstoffe

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Biologische Kampfstoffe umfassen Bakterien, Viren und durch Mikroorganismen produzierte Toxine, die zur Schädigung oder Tötung von Militärpersonal, Bevölkerung, Nutztieren oder Nutzpflanzen hergestellt werden. Der Einsatz biologischer Kampfstoffe ist durch die Biowaffenkonvention von 1972 untersagt, allerdings beinhaltet dieses Übereinkommen keine Inspektionsmöglichkeiten. Mit Ende des Kalten Krieges verschwanden die biologischen Kampfstoffe aus dem Blickfeld.

Mit der veränderten Bedrohungslage, z. B. durch den internationalen Terrorismus und der Verfügbarkeit neuer Technologien, die eine Produktion von B-Kampfstoffen auch für kleinere Staaten ermöglichen, stellen diese eine »preiswerte« Alternative zum Entwickeln von Kernwaffen dar. Sie werden deshalb auch als »Atombomben des kleinen Mannes« bezeichnet. Ihre Produktion lässt sich leichter verbergen. Die dazu notwendigen Mittel können einfacher beschafft werden, da es sich um Geräte handelt, die auch für die zivile Nutzung der Biotechnologie notwendig sind (Dual-Use-Problematik).

Militärisch eignen sich biologische Kampfstoffe weniger für den Einsatz auf dem Gefechtsfeld. Dazu sind sie zu langsam wirksam, nicht ausreichend kalkulierbar und zu anfällig für wechselnde Umweltbedingungen. Dagegen ist der strategische Einsatz, beispielsweise gegen größere militärische Einrichtungen, wie Feldlager, und besonders gegen die Zivilbevölkerung denkbar.

Bei Terrorgruppen und Einzeltätern kann dagegen nur schwer abgeschätzt werden, gegen wen sich ein Anschlag richten soll. Auch kann ein krimineller Hintergrund vorliegen. In der Vergangenheit wurden dabei Milzbrand, Salmonellen und Rizin verwendet. Aktuell wird nicht von der Gefahr einer großflächigen Freisetzung von B-Waffen ausgegangen. Dagegen ist ein kleinräumiger Einsatz gegen gezielt ausgewählte Einzelpersonen oder Personengruppen wahrscheinlicher. Auch in diesem Fall kann es bei einer Freisetzung von infektiösen Erregern zu einem Krankheitsausbruch bei Kontaktpersonen kommen. In jedem Fall werden umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen notwendig. Beispielsweise erforderte das Verschicken von mit Anthrax-Sporen gefüllten Briefen in den USA erhebliche Dekontaminationsarbeiten innerhalb der betroffenen Posteinrichtungen.

CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr

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