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3.4.1 Biologische Waffen

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Um Erreger oder Toxine als biologische Kampfstoffe gebrauchen zu können, müssen sie bestimmte Eigenschaften besitzen. Für eine Nutzung als so genannte B-Waffe muss ein biologisches Agens über folgende Eigenschaften verfügen:

Möglichkeit der Herstellung bzw. der Beschaffung,

Auslösen von schweren Erkrankungen,

Aerosolisierbarkeit (bei Freisetzung in die Atmosphäre), oder zur Kontamination von Wasser und Lebensmitteln geeignet,

Umweltstabilität gegen Sonnenlicht, Temperatur und andere Umweltfaktoren.

Besonders sporenbildende Bakterien sind für den Gebrauch als biologische Waffen interessant. Als Endosporen lassen sie sich lange lagern, effizient verbringen, sind resistent gegen Umwelteinflüsse und können in Aerosolform in die Lunge eindringen.

Bio-Waffen müssen als ein System verstanden werden, das aus vier Komponenten besteht:

1. dem biologischen Kampfstoff,

2. dem Transportbehälter, der das Agens gegen die Umwelt abschirmt,

3. dem Verbringungssystem (Rakete, Transportfahrzeug, Attentäter) und

4. dem Disperser zur dosierten Ausbringung des Kampfstoffs.

Um einen erfolgreichen Einsatz zu gewährleisten, müssen diese vier Komponenten aufeinander abgestimmt sein. Während militärische Waffensysteme hochentwickelt sind, ist bei einer terroristischen Nutzung von improvisierten Lösungen unter Nutzung marktverfügbarer Geräte auszugehen, die aber dennoch eine erfolgreiche Ausbringung ermöglichen können.


Bild 9: Übersicht über mögliche biologische Kampfstoffe

CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr

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