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2. Geschlechterordnung im „ganzen Haus“

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Erst seit dem 18. Jahrhundert bezieht sich der Begriff „Familie“ auf die soziale Kleingruppe von Eltern und Kindern. Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit galt als kleinste Organisationseinheit der Gesellschaft der Hof oder das Haus. Nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch Gesinde, Dienerschaft und Gäste zählten damals zur Familie. Die Hausgemeinschaft wurde nicht (nur) über verwandtschaftliche Beziehungen definiert, sondern über die Bewirtschaftung eines gemeinsamen Hofes oder Haushaltes. Diese Form der Familie bildete als Produktions-, Reproduktions- und Konsumtionseinheit die Grundeinheit der Gesellschaft. Der Historiker Otto Brunner hat für diese Familienform 1956 den Begriff des „ganzen Hauses“ geprägt, um die vormoderne Einheit von Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft unter einem Dach idealtypisch darzustellen. Wenn auch die moderne Forschung inzwischen deutlich gemacht hat, dass diese Darstellung des „ganzen Hauses“ den komplizierten Familienkonstellationen der Frühen Neuzeit nur ansatzweise gerecht wird und die Konzeption des „ganzen Hauses“ mehr über die konservative Grundhaltung des Autors aussagt als über die Familie in der Frühen Neuzeit, so zeigt sich im Bild vom „ganzen Haus“ doch die Idealvorstellung von Familie, welche damals vorherrschte. Im „ganzen Haus“ trugen die dort zusammenlebenden Menschen noch gemeinsam zu ihrem Lebensunterhalt bei, während sich im Laufe des 18. Jahrhunderts Wohn- und Arbeitsplatz immer mehr separierten und der Mann zum Ernährer der Familie aufstieg, der außerhalb des privaten Haushalts den Lebensunterhalt für die ganze Familie erwirtschaftete, während seine Ehefrau den Haushalt und die Kinder zu Hause versorgte.

Frauenbewegung in Deutschland 1848-1933

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