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2.1 High Definition Television (HDTV)

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Im Gegensatz zur analogen Bilddarstellung im PAL- und SECAM-Format bietet die HDTV-Technik eine bessere Bildqualität mittels einer höheren Bildauflösung. Diese hohe Bildauflösung wird durch die Verwendung einer höheren Anzahl von Bildzeilen und Bildpixeln je Zeile erreicht. Beispielsweise verwenden die HD-Formate 1080p und 1080i eine Auflösung von 1 920 Bildpixel je Zeile bei einer Darstellung in 1080 Bildzeilen.[28] Bei der Bildauflösung im UltraHD-Standard wird mit einer Darstellung von 3840 x 2160 Pixel bei 60 Bildern pro Sekunde (UHD1 oder 4K) oder sogar doppelt so hoch auflösend 7680 x 4320 Pixel bei 120 Bildern pro Sekunde (UHD2 oder 8K). Im Vergleich hierzu verwendet der analoge Bildstandard PAL eine Auflösung von je 346 Pixeln in 625 Bildzeilen. Die Übertragung von HDTV-Formaten benötigt aufgrund der höheren Bildauflösung deshalb weitaus höhere Übertragungsraten, z.B. von ca. 10 – 16 Mbit/s je Einzeldienst bei HDTV-Programmen im MPEG-4 Standard.[29] Betreiber von Telekommunikationsnetzen wie beispielsweise Breitband-Kabelnetzen verfügen jedoch in der Regel über Kabelkanäle mit einer Bandbreite von 8 MHz, die eine Übertragungsrate von 50 Mbit/s (256 QAM Modulation) erlauben. Herkömmliche TV-Dienste benötigen eine vergleichsweise geringe Übertragungsrate von ca. 3-4 Mbit/s und somit nur einen Bruchteil der Übertragungskapazität, die für HDTV-Dienste oder gar UHD-Dienste benötigt werden.

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Ebenfalls in HDTV-Qualität werden derzeit 3-D-Filme produziert. Die räumliche Bilddarstellung wird hierbei durch die gleichzeitige Verwendung von zwei räumlich leicht versetzten Filmkameras erzeugt (Stereoskopie), die den Abstand der Augen und das damit verbundene Raumempfinden reproduzieren. Jede Filmkamera nimmt hierbei das Bild für nur ein Auge auf. Der stereoskopische Effekt (das Raumempfinden bzw. der 3-D-Effekt) stellt sich ein, wenn die beiden Filme gleichzeitig auf dem gleichen Bildschirm gezeigt werden, aber dennoch von den beiden Augen jeweils getrennt wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, können verschiedene Verfahren verwendet werden. Am bekanntesten sind hierbei die anaglyphe Projektion und die Shuttertechnik. Bei der anaglyphen Projektion werden die beiden Filme zeitgleich auf den Bildschirm gesendet und die notwendige optische Trennung erfolgt dadurch, dass der Film für das rechte Auge rot und der für das linke Auge grün eingefärbt wird. Durch das Tragen einer entsprechenden Brille mit einem roten und einem grünen Glas kann das rechte Auge nur den roten Film erkennen (der grüne wird ausgeblendet) und das linke Auge nimmt entsprechend nur den grünen Film wahr. Bei der Shuttertechnik werden die beiden Filme dagegen abwechselnd in sehr schnellen Intervallen gezeigt (meist weit mehr als 50 Bilder pro Sekunde, d.h. über 25 Bilder pro Sekunde für jeden der beiden Filme). Die benötigte Trennung der Wahrnehmung durch die Augen erfolgt durch gleichzeitig mit dem Film ausgestrahlte Infrarot-Steuersignale, die von der benötigten und mit dem TV-Gerät synchronisierten Shutterbrille dergestalt verarbeitet werden, dass sich die beiden LCD-Brillengläser in den vorgegebenen Intervallen abwechselnd öffnen und schließen.

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Eine medien- oder telekommunikationsrechtliche Regulierung von Bildstandards wie HDTV oder 3-D ist derzeit nicht vorhanden. Die Sendeunternehmen stellen die TV-Ausstrahlung derzeit von SDTV (Standard Definition Television) auf HDTV um, während die Filmindustrie bereits verstärkt in die Produktion in UHD und 3-D-Technik eingestiegen ist. Von Versuchen hierbei regulatorische Vorgaben zu machen, wird derzeit auch mit Blick auf die in den 90er Jahren gescheiterte Zwangseinführung des analogen HDTV-Standards HD-MAC abgesehen. Da die Verbreitung allein von herkömmlichen HDTV-Programmen (MEPG-4 Standard) im Vergleich zu SD-Programmen das ca. 3- bis 4-fache an Übertragungskapazität benötigt, konnten bislang über DVB-T keine HDTV-Programme verbreitet werden. Dies ändert sich nunmehr mit dem im März 2017 begonnenen Umstieg auf DVB-T2 Technologie, die weitaus mehr Kapazitäten für die Rundfunkübertragung bereitstellt, jedoch auch kompatible Empfangsgeräte voraussetzt, so dass ein Austausch der vorhandenen DVB-T Receiver seitens der Zuschauer erforderlich ist.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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