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5.1 Übertragungstechnik

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Durch die verbesserten Möglichkeiten der digitalen Datenkompression und der gleichzeitigen Ausweitung der digitalen Übertragungsbandbreiten im Bereich der terrestrischen Übertragungsnetze (UMTS, LTE und zukünftig 5G) sowie die noch immer steigende Nutzung von mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablet PCs, die sich in besonderer Weise für die Darstellung audiovisueller Inhalte eignen, entsteht derzeit ein neuer wachstumsstarker Markt für mobile Nutzung audiovisueller Inhalte, die insbesondere über entsprechende Applikationen (Apps) abgerufen bzw. angesteuert werden. In diesem Zusammenhang gewinnt nicht nur die mobile Internetnutzung, sondern auch das Mobilfernsehen an Bedeutung. Beispielsweise werden die Rechte zur Übertragung der Fußball-Bundesliga auf mobile Endgeräte (web/mobile streaming) durch die DFL als gesonderte Rechtekategorie (sog. OTT-Rechte) verwertet. Mobilfernsehen bedeutet in diesem Zusammenhang die terrestrische Übertragung audio-visueller Inhalte auf mobile Endgeräte. Es handelt sich somit bei strenger Kategorisierung der Verbreitungswege um eine weitere Entwicklungsstufe des klassischen terrestrischen Fernsehens, wobei zur Programmübertragung in der Regel IP-Protokolle verwendet werden. Die EU-Kommission knüpfte im Zusammenhang mit „Mobile-TV“ hohe Erwartungen an die Eröffnung neuer Geschäftsfelder und an einen hohen Nutzen für die Verbraucher.[99] „Mobile-TV“ gilt als Wahrzeichen der langjährig beschworenen Medienkonvergenz, da hierdurch in besonders anschaulicher Form in einem Endgerät die Verbindung von Massenkommunikation (Fernsehen) und Individualkommunikation (Telefonie) realisiert wird. Das iPhone war hierbei zwischenzeitlich die Ikone dieser Konvergenzentwicklung. Der erste Schritt in Richtung mobile TV-Nutzung war jedoch bereits der Einbau von DVB-T-Empfängern in Laptops, wodurch diese portablen Geräte den Programmempfang fernab stationärer Empfangsantennen ermöglichten – sogar beim Autofahren kann der Fernsehempfang über DVB-T unter Einschränkungen genutzt werden. Die konsequente Weiterentwicklung erfolgte durch die Einführung neuer Übertragungsstandards für die mobile Nutzung. Die Übertragung von audio-visuellen Inhalten über UMTS- und LTE-Netze (LTE kann unter Laborbedingungen Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 300 Mbit/s erzielen) ist zwar bereits seit längerer Zeit möglich, jedoch ist die Struktur des für die Individualkommunikation entwickelten Mobilfunk-Netzes, das die Verbreitung der Inhalte an kleinere Funkzellen vorsieht, nicht für eine große Anzahl zeitgleicher Abrufe aus der gleichen Funkzelle ausgelegt. Aufgrund der auftretenden Frequenzengpässe beim zeitgleichen Abruf von Fernsehprogrammen in Mobilfunk-Netzen (insbesondere bei der Übertragung von HD- oder UHD-Programmen) und den meist verbrauchsabhängigen Mobilfunktarifen sind diese Netze für die datenintensive TV-Nutzung bislang nur eingeschränkt massentauglich. In den Focus der öffentlichen Diskussion traten vormals zwei spezielle Übertragungsverfahren, die auf vorhandene digital terrestrische Rundfunknetze aufbauen und speziell für die Übertragung audio-visueller Inhalte auf mobile Endgeräte entwickelt wurden und parallel verwendet werden können. So nutzt der Übertragungsstandard DMB (Digital Multimedia Broadcast) schmalbandige Datenkanäle des DAB-Netzes, welches ursprünglich nur auf die digitale Radioverbreitung ausgerichtet war und bereits bundesweit ausgebaut ist.[100] Hingegen greift der DVB-H Standard auf die breitbandigen Frequenzen des DVB-T „Fernsehnetzes“ zurück.[101] Diese unterschiedlichen Netztopologien bewirken, dass für die Übertragung audio-visueller Inhalte unterschiedlich hohe Datenraten zur Verfügung stehen. Bei DVB-H stehen den Programmen zwischen 3–4 Mbit/s zur Verfügung. Hingegen können beim DMB-Standard nur Datenraten von 0,2–0,4 Mbit/s durch ein Programm genutzt werden. Nachdem die Versuche zur Einführung von DMB und DVB-H in Deutschland als gescheitert angesehen werden müssen, ruhen nun die Hoffnungen auf der LTE-Technologie (Long Term Evolution bzw. 4G), die im Jahr 2011 zunächst mit dem Fokus auf der Versorgung der ländlichen Regionen mit breitbandigen Internetanschlüssen eingeführt wurde, sowie auf der zukünftigen 5G-Technologie. Die für LTE verwendeten ehemaligen terrestrischen Rundfunkfrequenzen, die in den Jahren 2010 und 2014 im Rahmen der sog. „Digitalen Dividende I“ (zwischen 790 MHz und 862 MHz) und „Digitale Dividende II“ (zwischen 690 MHz und 790 MHz) für terrestrische Internetdienste verfügbar gemacht wurden, haben aufgrund ihrer relativ niedrigen Frequenzen gute Ausbreitungseigenschaften. Deshalb können die LTE-Netzbetreiber über diese Funkfrequenzen Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 5 Mbit/s je Nutzer gewährleisten – je nach verwendeter Version von LTE sind theoretisch sogar bis zu 300 Mbit/s im download möglich (LTE Advanced). Bei der zukünftigen LTE-Version 5G sind theoretisch sogar bis zu 10 Gbit/s download-Geschwindigkeit realisierbar. Auf der Basis großer LTE-Bandbreiten sowie der zunehmenden Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots sowie der Einführung von verbrauchsunabhängigen Mobilfunktarifen werden folglich verstärkt audiovisuelle Inhalte über mobile Endgeräte genutzt werden, weshalb Mobile-TV mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Verbreitungsstrategien von Sendeunternehmen und Plattformanbietern wurde.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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