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2. Informationsfreiheit

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Die Informationsfreiheit garantiert jedem Bürger das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es umfasst sowohl das lediglich passive Empfangen von Informationen wie auch deren aktives Sammeln.

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Die Informationsfreiheit beschränkt sich auf „allgemein zugängliche Quellen“. Dies ist dann der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d. h. einem individuellen nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen.[13]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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