Читать книгу Staatsjugendorganisationen – Ein Traum der Herrschenden - Anne Neunzig - Страница 25
5.8 Körperliche Ertüchtigung/Sport
ОглавлениеDie Wichtigkeit der körperlichen Ertüchtigung im Nationalsozialismus wurde bereits dargestellt. Hitlers Äußerung über das „Heranzüchten kerngesunder Körper“217 kann in diesem Zusammenhang gesehen werden. Auch sie galt als eines der wichtigsten Erziehungsmittel, da in ihr erneut die Erziehungsziele umgesetzt wurden. „Die Tat, die Handlung, das Erlebnis waren verlangt, nicht Diskussion und geistige Gespräche.“218
Generell wurde zwischen dem Sport der Jungen und Mädchen unterschieden. Die körperliche Ertüchtigung der Jungen umfasste „Übungen ohne und mit Gerät, wie Leichtathletik […], Spiele, Kampfspiele, Bodenturnen, Freiübungen, Boxen, Schwimmen, Ski- und Eislauf; bei den Mädeln: Gymnastik, Mädeltänze, Spiele […], Kampfspiele, Hindernisturnen, Bodenturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Ski- und Eislauf.“219
Abb. 20: Leichtathletik der HJ
Während die Zielsetzung der männlichen Jugend in der „Gesundheit, Kraft und körperlichen Leistungsfähigkeit“220 lag, auch um die Voraussetzungen für eine zukünftige Wehrtüchtigkeit zu schaffen, so war es bei den Mädchen die „Gesundheit, Anmut und Schönheit“221 sowie die Förderung der Persönlichkeit und der Charakterstärke. Gerade bei den Mädchen stellte der Sport eine Attraktivität des BDM dar, durften sie doch erstmals an Sport in der Natur teilnehmen und erhielten dazu die Möglichkeit, exklusivere Sportarten auszuprobieren.222
Die Jungen sollten sich im Sport mit ihren Kameraden messen und dadurch „stärker und vollkommener“223 werden. Der „kämpferische Gedanke“224 war stets vorhanden und zeigte sich auch in der Menge der vielfältigen Wettkämpfe, wie beispielsweise „Bann- und Gebietssportwettkämpfe, Winterkampfspiele, Frühjahrsgeländelauf, Führerzehnkampf“225. Auch paramilitärische Elemente fanden Eingang in den Sportbereich der Jungen.
Belohnt wurde der sportliche Erfolg mit Leistungsabzeichen, die einen großen Anreiz darstellten, aber auch Leistungsdruck aufbauten. Ab 1934 mussten alle Mitglieder eines Sportvereines in die HJ oder den BDM eintreten. Als am 1. Dezember 1936 das 'Gesetz über die Hitlerjugend' verabschiedet wurde und die RJF die Verantwortung für alle Bereiche des Jugendlebens erhielt, fielen auch die Sportvereine in den Wirkungsbereich der Gesamt-HJ. Außerhalb der Jugendorganisation gab es von nun an keine eigenständigen Sportorganisationen mehr.226
Innerhalb des 'Dritten Reiches' beauftragte die Reichsjugendführung zwei unterschiedliche Ämter mit der Verantwortung für den Sportbereich. So war das Amt für Leibesübungen für die „gesamten freiwilligen und pflichtmäßigen Leibesübungen außerhalb der Schule“227 zuständig, das Amt für körperliche Ertüchtigung übernahm den Bereich der Wehrerziehung und alle Aufgaben, die auf den „späteren Dienst in der Wehrmacht“228 vorbereiteten. Darunter fiel die Grundschulung, sowie Leibesübungen und die „gesamte sportliche Mobilmachung der Jugend“229 mit ihrer geistigen, körperlichen und charakterlichen Vorbereitung.
Abb. 21: Lauf der HJ
Abb. 22: Boxen