Читать книгу Sozialrecht - Annett Stöckle - Страница 44

2.3.8Arbeitslosengeld nach SGB III

Оглавление

Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) besteht bei Arbeitslosigkeit, wenn sich die Person bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und eine Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn die Person innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate (muss nicht zusammenhängend sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und somit Versicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 % des Nettoarbeitsentgeltes bzw. 67 %, wenn ein oder mehrere Kinder berücksichtigt werden können.

Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer, die der Arbeitslosigkeit vorausgegangen ist, und dem Alter. Wie lange Arbeitslosengeld I gezahlt wird, können Sie nachfolgender Grafik entnehmen (Quelle: https://www.hartz4.org/arbeitslosengeld-1-dauer).


Sozialrecht

Подняться наверх