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2.3.9BAföG/BAB/AbG

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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt staatliche Förderung für Studium und Ausbildung. Mit der Förderung der Ausbildung soll vor allem Chancengleichheit bei der Erzielung von Bildungsabschlüssen hergestellt werden. Gefördert werden können:

•Allgemeinbildende Schulen nach der 10. Klasse

•Fachschulen

•Berufsfachschulen

•Akademien

•Hochschulen

Zum Erhalt der Förderung müssen zusätzliche persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. darf die Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht erreicht sein, und das elterliche Einkommen darf nicht so hoch sein, dass eine Förderung des Auszubildenden nicht gerechtfertigt wäre.

Die Leistungen berechnen sich nach dem persönlichen Bedarf des Schülers, abzüglich des vorhandenen Einkommens des Förderberechtigten und seiner Eltern.

BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der gesamten Ausbildung gezahlt, es sei denn, die Förderhöchstdauer, z. B. bei Studiengängen, wird überschritten.

Duale betriebliche Ausbildungen und berufsvorbereitende Maßnahmen können nicht mit BAföG gefördert werden. Diese Ausbildungen werden staatlich über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.

Förderungsfähig sind betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen im dualen System, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, und berufsvorbereitende Maßnahmen, die auf den Beginn einer Ausbildung vorbereiten oder die dem nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses dienen. BAB wird von den Agenturen für Arbeit ausgezahlt und ist sowohl an die Förderfähigkeit der Ausbildung als auch an persönliche Voraussetzungen geknüpft.

Absolviert ein behinderter Mensch seine erste Berufsausbildung, besucht eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Behindertenwerkstatt im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich, so kann dieser eine staatliche Förderung während der Ausbildung in Form von Ausbildungsgeld (AbG) erhalten. Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit. Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach dem Bedarfssatz und der Höhe des Entgelts, wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt.

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