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1.5.2KONTROLLE DER ZERKLEINERUNG (ANALYSENMETHODEN)

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Die Partikelmesstechnik bildet die Basis zur Sicherung der Qualität und der nachfolgenden Prozessschritte.

Die Schrotkontrolle soll wöchentlich erfolgen. Grundvoraussetzung ist eine korrekte Probennahme (Kap.14).

Die Proben müssen während des Schrotens über den zentralen Probennehmer der Mühle gezogen werden (andernfalls Entmischung; Gesamtmenge max. 200 g). Zur Einzelüberprüfung der Mahlpassagen werden die Proben unter den entsprechenden Mahlgängen entnommen.

Die Beurteilung des Schrots kann folgendermaßen vorgenommen werden:

·empirisch (Vorbruch, Ausmahlungsgrad der Spelzen) nach dem ersten Walzenpaar

·Spelzenvolumen (> 700 ml/100 g)

·Siebanalyse (s. Tab. 1.4)

· Analyse mittels Laserbeugung

Prozesstechnik und Technologie in der Brauerei

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