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3 »Schuldenbremsen verlangen Sparpolitik« – ein Denkfehler

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Hier der angekündigte Denkfehler über die Beziehung zwischen Schuldenbremsen, Schwarzen Nullen, Wirtschafts-, Sozial- und Klimapolitik. Obwohl der Fehler schnell und leicht offenzulegen ist – man benötigt dazu noch nicht einmal eine DIN-A4-Seite –, erfreut er sich weitester Verbreitung.

Was also besagt eine Schwarze Haushaltsnull? Tatsächlich besagt sie einzig und alleine, dass die staatlichen Einnahmen (E) den staatlichen Ausgaben (A) entsprechen:

E = A

Wenn E gleich groß ist wie A (und umgekehrt), dann ist der Haushalt ausgeglichen: Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist null – die Schwarze Null ist erreicht, die Schulden sind ausgebremst.

Der Ausgleich von E und A ist auf jedem erdenklichen Niveau möglich: E und A können beliebige Werte annehmen; beide müssen nur jeweils gleich sein. Zu der Frage, auf welchem Niveau der Ausgleich stattfindet, tief im Keller der Austeritätspolitik oder auf einer der Entwicklung angemessenen Höhe, womöglich gar in der dünnen, in Demokratien eh kaum mehr erreichbaren Luft gleichsam feudalistisch-verschwenderischer Staatswirtschaft – zu dieser Frage sagen Schwarze Nullen und Schuldenbremsen rein gar nichts.

Indem Schwarze Nullen bzw. Schuldenbremsen für jede Steuersenkung, wie sie laufend von den bekannten Verdächtigen, den »wirtschaftsnahen Kreisen«, gefordert wird, eine entsprechende Ausgabensenkung als Gegenfinanzierung verlangen, erschweren sie unverantwortliche Steuersenkungen einschließlich der Versuchungen eines Steuersenkungswettbewerbs politischer Parteien insbesondere in Wahlkampfzeiten. Hier bremsen sie.

Für Einnahmeverbesserungen, folglich auch für erweiterte staatliche Handlungsspielräume und Aufgabenerfüllung sind die Schuldenbremsen dagegen uneingeschränkt offen. Hier bremsen sie nicht. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einnahmeverbesserungen aus endlich gewährleistetem, ordentlichem Steuervollzug stammen, aus dem Stopfen von Steuerschlupflöchern oder aus einer überfälligen, sach- und leistungsfähigkeitsgerechten Gestaltung von bestimmten Steuerarten und Steuersätzen: Sie bremsen in keinem Fall.

Was folgt aus diesen Feststellungen? Und worin bestehen überhaupt die Besonderheiten des wirtschaftenden Staates im Gegensatz zu den privaten Hauswirtschaften einerseits und den produktiven Wirtschaftsunternehmen andererseits?

Verfolgen wir die Fragen nacheinander in den Kapiteln 4 und 7 und beginnen mit der privaten Hauswirtschaft.

Die unerträgliche Leichtigkeit der Schulden

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