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Gute von schlechten Beratern unterscheiden – II: Verwahrung der zu veranlagenden Gelder und Ponzi-Systeme

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Neben der erörterten Kompetenz der Investmentberater ist ebenso deren rechtlicher und sachlicher Rahmen von wesentlicher Relevanz, in welchem sie agieren. Nationale und internationale Finanzskandale zeigen immer wieder, wie wenig Gedanken sich Anleger um die Sicherstellung geordneter Rahmenbedingungen machen.

Ohne Frage stellt der Skandal rund um Bernie Madoff eines der größten Ponzi-Systeme dar, das es je gegeben hat. Bei diesem handelte es sich um einen Anlagebetrüger, der erheblichen Schaden für seine Klienten verursachte. Die meisten Anleger prüften das Unternehmen Madoff‘s nicht, bevor sie mit ihm investierten. Davon blieben auch internationale und österreichische Institute nicht verschont, die ebenso involviert waren. Bei Ponzi-Systemen werden zumeist Auszahlungen an bestehende Kunden durch neue Kundengelder getätigt. Im Zuge der Finanzkrise von 2008 kamen die Machenschaften von Madoff ans Licht und Millionen von Kundengeldern konnten nie wieder an die berechtigten Eigentümer zurückgezahlt werden.15

Es sind einige Vorkehrungen zu treffen, dass dies einem selbst nicht widerfährt, vor allem aber sollte die Verwaltungsebene, auf der die Anlageentscheidungen fallen, strikt von der Verwahrungsebene getrennt sein.

Gegen diesen Trennungsgrundsatz wurde im Falle des Bernie Madoff verstoßen – sehr zum Leidwesen seiner Anleger und Investoren. Wohlhabende Kunden aber auch Stiftungen wurden um ihr Erspartes gebracht. Hinzu kommt, dass in diesem Kriminalfall verstrickte Beteiligte Selbstmord begingen.16

Anders als man glauben möge, sind solche Machenschaften (Ponzi-Systeme) gar nicht so selten anzutreffen. Umso wichtiger ist es entsprechende Kontrollen diesbezüglich durchzuführen.

Auf den ersten Blick machte das Unternehmen von Madoff einen seriösen Eindruck, galt er doch als aufrichtiger Manager, der Chef der NASDAQ Börse war und auch stets Spenden für wohltätige Zwecke zur Verfügung stellte. Er spendete Millionen für jüdische Organisationen, um das Vertrauen von Menschen zu gewinnen. Allgemein ist anzumerken, dass diese Schneeball- oder Ponzi-Systeme häufig in Kreisen anzutreffen sind, in welchen sich dieselben ethischen Gruppen oder ähnliche soziale oder religiöse Hintergründe finden. Eine enge Zuneigung oder Verbundenheit zu einer bestimmten Gruppe soll folglich kritische Kontrollen oder besondere Aufmerksamkeit unterwandern. Dies machte sich Bernie Madoff zunutze. Bei genauerem Hinsehen wäre aufgefallen, dass, aufgrund von bereits erläuterten Sachverhalten, etwas nicht stimmen konnte. Dabei war dies gar nicht so schwer.

(1) Einige Jahre vor Auffliegen der dubiosen Geschäfte, meldete sich jemand bei der US-Börsenaufsichtsbehörde und wies auf Missstände hin. Ein Whistleblower übersendete der Aufsicht einen mehrere Seiten starken Bericht.

Aufgrund der Größe des Unternehmens von Bernie Madoff hätten auch massive Transaktionen an den Börsen stattfinden sollen, das war aber nicht der Fall. Keiner wusste wer auf der anderen Seite seiner Transaktionen stand. Es konnte jedoch auch die Aufsicht nicht glauben, dass solch eine prominente Persönlichkeit wie Madoff eine Firma derart in den Sand setzen würde. (2) Ein weiterer Faktor waren seine konsistenten Renditen, nahezu ohne Abschwünge.

So erzielte Bernie Madoff’s Vermögensverwaltungsfirma stetig konstante Renditen, unabhängig ob der Markt in seiner Gesamtheit gestiegen oder gefallen ist. Seine Resultate hätten nur erzielt werden können, wenn man genau zum Tief gekauft und zum Hoch verkauft hätte. Dies wäre jedoch beispiellos in der Finanzwelt gewesen.17 Damit ist genau das gemeint, was zuvor unter dem Punkt der Verkäufer angeführt wurde. Produkte anzupreisen nur weil sie sich gut verkaufen ist nicht nur ethisch, sondern auch moralisch verwerflich.

Taktische Strategien, Absolute-Return-Strategien (diesbezüglich gibt es eine Vielzahl von Begrifflichkeiten) oder kontinuierliche Renditen mit geringer Volatilität (wie im Falle Madoffs, zehn Prozent pro Jahr nahezu ohne Schwankungen) mögen sich gut verkaufen, aber langfristig können sie Anlegern mehr Schaden als Nutzen erbringen. (3) Ebenso hätten genauere Kontrollen zutage gebracht, dass seine Fonds lediglich mangelhaft externen Überprüfungen unterzogen wurden. So wurden diese Agenden an Familienangehörige von Madoff ausgelagert (seine beiden Söhne waren in seinem Unternehmen tätig, wobei einer in der Folge Selbstmord beging) und auch die verpflichtende Prüfung durch eine Prüfungsgesellschaft wies Unvollkommenheiten auf. Obwohl die Gesellschaft von Bernie Madoff mehrere Milliarden Dollar verwaltete (oder besser, dies zumindest vorgab), wurde diese lediglich von einer kleinen Prüfungsgesellschaft geprüft und nicht von einer etablierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (4) Einer der wichtigsten Punkte jedoch, wo man hätte stutzig werden sollen, betrifft die bereits erläuterte Tatsache, dass die Verwaltungsebene, auf der die Anlageentscheidungen fielen, nicht von der Verwahrungsebene getrennt war.

Dieses Trennungsprinzip gilt es stets zu beachten, sollen unliebsame Überraschungen vermieden werden. Eine einfache Überprüfung hätte ergeben, dass es sich um ein Ponzi-Schema (manchmal auch als Schneeballsystem bezeichnet) handelt und Anleger und Investoren auf betrügerische Weise geschädigt werden. Sein Unternehmen legte die Fonds so auf, sodass Management, die Verwaltung und Verwahrung des gesamten Vermögens bei ein und derselben Person lag. Der Manager (Madoff) verfügte folglich ohne jede Kontrolle gänzlich über das Vermögen. Gegenseitige Kontrollen entfallen dadurch, weshalb die gewählte Konstellation anfällig für Betrug ist. Erst deshalb konnte es zu risikoerhöhenden Umständen und betrügerischen Malversationen für die nun geschädigten Anleger und Investoren kommen.

Die erläuterten Sachverhalte zeigen deutlich, dass eine der ersten Fragen an einen Investmentberater sein sollte: Wo die Verwahrungsebene ist und wer das Verwahrungsrecht innehat. Sollte dies dort sein, wo die Anlageentscheidungen fallen, also beim Anlageberater bzw. Vermögensverwalter, sollte man sich nach einem anderen umsehen. Zu beachten gilt es auch, dass im Falle von Madoff’s Anlegern diese nicht immer direkt in seine Fonds investierten. Das soll heißen, dass man sein Vermögen auch nur solchen Vermögensberatern anvertrauen sollte, die es wiederum in Hände von Fonds legen, welche den Trennungsgrundsatz berücksichtigen, welcher besagt, dass zwischen der Verwaltungsebene, auf der die Anlageentscheidungen fallen, und der Verwahrungsebene strikt zu trennen ist.

Anzuführen ist jedoch, dass die meisten Menschen, welche sich im Finanzsektor und ganz allgemein in der Unternehmenswelt bewegen, nicht deshalb scheitern, weil sie sich von Betrügereien hinreißen lassen. Vielmehr steht dies mit ihrer Persönlichkeit in Verbindung (wie dies auch bei Anlegern der Fall ist – siehe den Abschnitt Angst und Gier) und den damit verbundenen Folgeerscheinungen. Führungskräfte und Manager verfügen zumeist über außerordentliche bisherige Leistungen, Auszeichnungen und Ausbildungen.

Anders wäre es gar nicht möglich in bestimmte Positionen zu gelangen. Dies verleitet jedoch dazu, bisherige Erfolge in die Zukunft zu projizieren und zu glauben diese außerordentlichen Leistungen auch weiterhin zu erreichen.

Selbsttäuschung ist dabei einer der gefährlichsten Faktoren für das persönliche Wohlergehen (und das der anderen). Gerade die Identifizierung von Schwächen und deren ursprüngliche Ursachen sind wichtig, um daraus zu lernen und die entsprechenden Pläne zu erstellen, sodass Sie darüber hinweg kommen.

Bei Bernie Madoffs Fall ist es auch erstaunlich, wie viele renommierte Banken involviert waren (entweder direkt oder indirekt). Eine Reihe von den Bankern war sich der Risiken bewusst, manche setzten Bernie Madoff gar auf eine schwarze Liste oder verboten es mit ihm zu handeln. Dies stand auch damit in Verbindung, da Bernie Madoff es gänzlich unterließ, jeglichen Sorgfaltspflichten und Due-Diligence-Prüfungen nachzukommen. Und obwohl einige Banken es nicht erlaubten selbst in die Fonds zu investieren, ließen sie es über Umwegen zu (durch sogenannte „Feeder Funds“), dass es ihre Kunden tun. So hatten die Banken selbst keine Risiken zu tragen (obwohl sie um die Risiken Madoffs Bescheid wussten), konnten Kunden Madoffs Fonds verkaufen und lagerten ihre Risiken quasi aus. Sehr zum Leidwesen ihrer Klienten, wie sich später offenbaren sollte....

Die angeführten Schilderungen machen offensichtlich, dass es am besten ist mit Investmentberatern zu arbeiten, welche das Trennungsprinzip anwenden.

Dabei sollte ein Depot mithilfe dieser eröffnet und eine Vollmacht erteilt werden, um entsprechende Orders durchzuführen. Entnahmen durch den Berater sollten nicht erlaubt sein, lediglich das in Rechnung stellen von Gebühren für die Leistungen des Beraters.

Eine Vielzahl von Investmentberatern arbeiten in dieser rechtlichen Konstellation. Dennoch kann es sein, dass bestimmte rechtliche Konstruktionen (beispielsweise mit Treuhändern) es erlauben, das Verwahrungsrecht am Vermögen zu erlangen. Dies kann auch durchaus sinnvoll sein, da diese das Vermögen halten sollen und nicht der jeweils Begünstigte. Auch hat der Berater zu einem gewissen Teil Anrecht auf Verwahrung, nämlich in Form der Abbuchung der einzuhebenden Gebühren.

Hinzu kommt, dass manche Anlageformen es erfordern können, das Verwahrungsrecht des Vermögens aufzugeben. Man denke an Hedgefonds, Private Equity (von manchen als „Heuschrecken“ bezeichnet) und Venture Fonds. Ist man nicht in der Lage umfassende Kontrollen und Analysen diesbezüglich vorzunehmen, sollte man einen weiten Bogen um diese Anlageformen machen.

Fehler und Risiken die alle Anleger und Investoren begehen

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