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I. Entstehung und Mitgliedschaft
ОглавлениеErste Ideen zur Schaffung eines eigenen afrikanischen Menschenrechtssystems wurden in den 1960er Jahren geäußert – beeinflusst von den internationalen Menschenrechtspakten und -verfahren wie auch von den regionalen Schutzsystemen in Europa und Amerika. Es waren aber erst die systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen unter den diktatorischen Regimen in Zentralafrika, Äquatorialguinea und Uganda (Idi Amin), die neben den Entwicklungen in anderen Regionen und der UNO letztlich den Anstoß zu konkreten Vorarbeiten ab 1979 gaben. Zwei Jahre später verabschiedete die Versammlung der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) den Text der Charta, die nach Ratifikation von mehr als der Hälfte der OAU-Mitglieder am 21.10.1986 in Kraft trat. Mit Ausnahme des Südsudans haben alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, die 2001 an die Stelle der OAU trat, die Banjul-Charta ratifiziert, d. h. insgesamt 53 Staaten. Marokko ist als einziger afrikanischer Staat nicht Mitglied der AU und auch nicht Vertragspartei der Banjul-Charta.