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Afrikanische Menschenrechtscharta (Banjul-Charta) (Tobias H. Irmscher)
ОглавлениеI. Entstehung und Mitgliedschaft
II. Schutzumfang
1.Anwendungsbereich
2.Die einzelnen Menschenrechte
3.Schranken und Außerkraftsetzung
4.Sonstige Übereinkommen
III. Durchsetzungsmechanismen
1.Die Zuständigkeit der Kommission
2.Verfahren vor dem Gerichtshof
3.Die Reform des Gerichtssystems
IV. Bewertung
Lit.:
M. Bortfeld, Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte: eine Untersuchung des Zusatzprotokolls zur Afrikanischen Charta für die Menschenrechte und die Rechte der Völker, 2005; M. Graf, Die Afrikanische Menschenrechtscharta und ihre Bedeutung für einschlägiges innerstaatliches Recht am Beispiel Tanzanias, 1997; A. Zimmermann/J. Bäumler, Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte, KAS Auslandsinformationen 7/2010, http://www.kas.de/wf/doc/kas_20018-544-1-30.pdf (31.1.2013).
Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom 27.6.1981, auch Banjul-Charta genannt, ist Grundlage und Kern des regionalen Menschenrechtsschutzsystems in Afrika im Rahmen der Afrikanischen Union (AU). Sie enthält neben dem Katalog individueller und kollektiver Menschenrechte und -pflichten Bestimmungen über die Errichtung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (AKMR); seit Inkrafttreten eines Zusatzprotokolls 2004 besteht auch ein Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (AGMR).