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Die Schwangerenvorsorge

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Wenn Sie ein Kind erwarten, lassen Sie sich auf jeden Fall in der Schwangerschaft von Ihrem Gynäkologen und / oder Ihrer Hebamme betreuen. Sinn und Zweck der Vorsorgeuntersuchungen ist, den Verlauf der Schwangerschaft zu beobachten und Auffälligkeiten oder Besonderheiten so früh zu erkennen und zu behandeln, dass keine Probleme daraus entstehen.

Die meisten schwangeren Frauen haben zudem eine Menge Fragen, die bei den Vorsorgeterminen von ihrem Arzt oder ihrer Hebamme beantwortet werden können. Die Kosten für die »normale« Schwangerenvorsorge werden von der Krankenkasse übernommen.

Extrakosten

Untersuchungen, die nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind, müssen von Ihnen privat bezahlt werden.

Art und Anzahl der Untersuchungen sind durch die Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich genau vorgeschrieben. Die Termine können Sie bei Ihrem Frauenarzt oder abwechselnd bei Ihrem Arzt und Ihrer Hebamme wahrnehmen. Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf finden die Untersuchungen bis zur 32. Schwangerschaftswoche im Abstand von vier Wochen, danach alle zwei Wochen statt. Im Falle einer Terminüberschreitung kann es sein, dass Sie alle zwei Tage in die Praxis, ins Geburtshaus oder gleich ambulant in die Klinik einbestellt werden.

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