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Vorsorgemöglichkeiten Betreuung durch die Hebamme

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Die Hebamme ist Spezialistin für die Betreuung einer gesunden schwangeren Frau und ihres Kindes. Sie ist eine wichtige Kontaktperson, mit der Sie zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft in Verbindung treten können. Die Hebamme Ihrer Wahl wird Sie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und die erste Zeit mit Ihrem Baby beraten. Melden Sie sich am besten frühzeitig bei einer Hebamme in Ihrer Nähe an. Adressen bekommen Sie über sogenannte Hebammenlisten, die in Arztpraxen, Apotheken, Bioläden etc. ausliegen, oder im Internet.

Der Schwerpunkt der Schwangerenvorsorge liegt bei Hebammen im Bereich der Begleitung und Beratung. Dabei wird Ihre Hebamme stets Ihre individuellen Bedürfnisse im Blick haben und versuchen, Ihre Eigenverantwortung zu stärken. Ihre Hebamme führt außerdem (bis auf die Ultraschalluntersuchungen) auch sämtliche vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durch. Durch ihre fundierte medizinische Ausbildung ist sie in der Lage, Abweichungen vom gesunden Schwangerschaftsverlauf zu erkennen und jederzeit in Zusammenarbeit mit dem Arzt notwendige Schritte einzuleiten.

TIPP Hebammenhilfe

Hebammenhilfe kann von jeder Frau zusätzlich zur ärztlichen Vorsorge in Anspruch genommen werden. Die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen erstattet. Einzelne Kassen vergüten auch zusätzliche Hebammenleistungen wie Rufbereitschaftspauschalen, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Partner. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Falls Sie privat versichert sind, klären Sie am besten im Vorfeld, welche Leistungen von Ihrer Kasse übernommen werden.

Zusätzlich zur ärztlichen Betreuung können Sie bei einem Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder beim Geburtsbeginn ebenfalls Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Auch bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen begleitet Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt. Eine pädagogisch-psychologische Zusatzqualifikation haben Familienhebammen, sie sind Spezialistinnen für Familien mit besonderem Hilfsbedarf. Die Kosten für ihre Leistungen werden von den Kommunen, privaten oder konfessionellen Trägern übernommen.

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