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Neue Taktiken und die Hilfe eines Franktireurs

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Das Schweizerische Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht versuchte daher im Oktober 1949 einen neuen Weg zu beschreiten, indem es in einer Petition erstmals eine Modifikation des Bundesgesetzes über die Volksabstimmungen durch den Zusatz «männlich oder weiblich» beim Begriff Stimmberechtigte vorschlug. Mit dieser Variante wäre zwar das Wahlrecht dahingefallen, doch schien das immerhin ein erster Schritt zu sein. Vor allem führte der Vorschlag wieder auf die nationale Ebene als Handlungsraum zurück. Die Stimmrechtsaktivistinnen konnten nun auf den Sukkurs von mehreren engagierten Interessenvertretern in den eidgenössischen Räten zählen, die den Bundesrat durch parlamentarische Interventionen zum Handeln bringen wollten. Neu war, dass es sich auch um bürgerliche Vertreter handelte, obschon sie in ihrer Partei noch zur Minderheit zählten.

Als Ausnahmeerscheinung seiner Partei trat der Katholisch-Konservative Peter von Roten (1916–1991) auf. Am 21. Dezember 1949 verlangte der Walliser Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht «über den Weg, auf dem die politischen Rechte auf die Schweizer Frauen ausgedehnt werden können», eine Motion, die als Postulat angenommen wurde.80 Von Roten ging es darum, alternative Wege zur Verfassungsrevision zu finden, die seiner Meinung nach nicht nur unnötig war (eine Gesetzesrevision würde genügen), sondern als Verfahren auch ungerecht, wenn die Männer über die Rechte der Frauen entscheiden dürften. Im Juni 1950 doppelte er mit einem Postulat nach, das einen Vorschlag des Schweizerischen Aktionskomitees für das Frauenstimmrecht aufgriff. Der SVF unterstützte seinerseits das Postulat von ausserhalb der politischen Institutionen mit einer Eingabe. Doch weder Nationalnoch Bundesrat liessen sich durch dieses koordinierte Vorgehen zugunsten der Einführung des Frauenstimmrechts über den Weg einer Gesetzesänderung beeindrucken.

Frauenstimmrecht

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