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Steigerung des politischen Drucks auf den Bundesrat
ОглавлениеAllerdings brachten erst zwei Ereignisse genügend politischen Druck, um den Bundesrat zum Handeln zu bewegen und mit einem neuen Bericht grünes Licht für die erste eidgenössische Abstimmung über das Frauenstimmrecht zu geben.
Erstens hatte am 29. und 30. November 1952 in Genf eine Konsultativabstimmung unter den Schweizerinnen, die seit mindestens drei Monaten im Kanton wohnhaft waren, stattgefunden. Sie ging auf eine PdA-Motion zurück. Ihr Ergebnis war eindeutig: 84,8 Prozent der Frauen hatten sich bei einer Beteiligung von fast sechzig Prozent für die Einführung des integralen Frauenstimmrechts ausgesprochen. In seinem Postulat konnte sich Nationalrat Grendelmeier auf dieses Resultat stützen, da es die stets wiederholte Behauptung entkräftete, die Frauen wollten das Stimmrecht gar nicht. Eine Reihe weiterer konsultativer Abstimmungen, insbesondere in Basel-Stadt und der Stadt Zürich, bestätigten dies.
Zweitens verabschiedete der Bundesrat 1954 auf der Basis des Dringlichkeitsrechts der Kriegsjahre eine Zivilschutzverordnung, die auch die Frauen obligatorisch in die Landesverteidigung einbezog. Die Opposition gegen diese Vorlage, die Frauen neue Pflichten aufoktroyierte, ohne das Recht, darüber mitzuentscheiden, ging weit über den Kreis der Aktivistinnen und Aktivisten für das Frauenstimmrecht hinaus. Der Protest, der bis in die Reihen der Katholikinnen reichte, zwang den Bundesrat, das Projekt über den Weg einer Verfassungsrevision zu realisieren. Zudem modifizierten die Regierung und das Parlament das Projekt in dem Sinn, dass Frauen nur in die Hauswehren, deren Aktionsradius auf den Häuserblock beschränkt war, integriert werden würden. Die obligatorische Dienstpflicht behielten sie aber bei. Während die Politik also – in der Hoffnung auf grössere Akzeptanz – das Projekt auf die traditionelle Geschlechterordnung zuschnitt, sah sie kein Problem darin, den Frauen neue staatliche Pflichten ohne Rechte aufzubürden. Damit mutete sie den Frauen und einem egalitären Demokratieverständnis doch etwas viel zu! Erstmals war der Protest nicht mehr nur diskursiv auf die Presse und Versammlungen beschränkt. Medienwirksam leitete der dynamische von Roten, Präfekt des Bezirks Westlich Raron, in der kleinen Walliser Gemeinde Unterbäch eine provokatorische Aktion ein: Mithilfe des Gemeinderats wurden die Frauen zur Abstimmung über die Zivilschutzvorlage zugelassen. Ihre Stimmen wurden letztlich zwar nicht mitgezählt, doch war die symbolische Brisanz dieses von Fernsehen und Presse multiplizierten Tabubruchs erheblich: Erstmals partizipierten Frauen an der männlich kodierten staatsbürgerlichen Praktik des Urnengangs!
Die Taktik der Frauenorganisationen, im Kalten Krieg Landesverteidigung und Frauenstimmrecht zu verknüpfen, setzte den Bundesrat unter Zugzwang. Obschon es rechtlich keinen Zusammenhang gäbe, meinte Bundesrat Markus Feldmann (1897–1958), hätten die Frauenverbände «einen politischen Zusammenhang geschaffen, indem sie ihre Einstellung zum obligatorischen Hauswehrdienst von der Einräumung der politischen Rechte abhängig machen. Damit sieht sich der Bund in die Zwangslage versetzt, entweder auf das Obligatorium des Hauswehrdienstes zu verzichten, oder den Frauen die verlangten politischen Rechte einzuräumen, oder das Obligatorium gegen den Willen dieser Frauenverbände einzuräumen.»85 Die Frauenorganisationen machten deutlich, dass die nationale Sicherheit von der Loyalität der Gesamtbevölkerung abhängig war und dies wiederum die Integration aller sozialen Gruppen respektive beider Geschlechter verlangte. Auf den Bundesrat übte dies den nötigen Druck aus, endlich einen neuen Bericht zum Frauenstimmrecht vorzulegen.