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Von den ledigen Lehrerinnen zu den verheirateten Juristinnen
ОглавлениеFragt man nach den Gemeinsamkeiten dieser Gruppe und nach dem, was sie spezifisch machte, fällt nicht nur auf, dass erstens mindestens die Hälfte der Frauen aus einem Pastorenhaus stammten respektive stark religiös oder sittlich-sozialreformerisch geprägt waren. Trotz der durch die Kleinheit des Samples beschränkten Aussagekraft manifestiert sich zweitens auch ein allmählicher Wandel des Berufsspektrums: Es figurierten nun zwei Juristinnen unter den Sektionspräsidentinnen; die Lehrerinnen mit vier Vertreterinnen überholten sie damit allerdings nicht. Zwei Frauen waren ferner nicht erwerbstätig, eine war Hausfrau, während die andere ihren Lebensverhältnissen entsprechend sehr wahrscheinlich Hauspersonal hatte. Festzustellen ist drittens eine Zunahme der verheirateten Frauen, die mit sechs Personen die Mehrheit gegenüber den ledigen bildeten. Für weltgewandte Milieus spricht viertens, dass – so weit aus den Quellen ersichtlich – vier der acht Frauen mindestens einen ausländischen Elternteil hatten, während bei einer weiteren Frau ein längerer Auslandsstudienaufenthalt in ihrer Jugend belegt werden kann. Fünftens ist die nun explizite Parteizugehörigkeit auch bürgerlicher Frauen zu erwähnen.