Читать книгу Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO - Carmen Födisch - Страница 11

C. Nicht behandelte Aspekte

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Um dem Schutzregime der DSGVO zu unterfallen, muss eine Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen einen hinreichenden Unionsbezug i.S.v. Art. 3 DSGVO aufweisen. Dieser ist zu unterstellen, sodass der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO als eröffnet gilt.35 Davon abgesehen soll es nachfolgend nicht um Unternehmenstransaktionen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO gehen. Solche Drittlanddatentransfers sind nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Art. 44ff. DSGVO zulässig.36

Im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Übermittlung von Kundendaten im Zuge einer Unternehmenstransaktion erfolgt lediglich eine datenschutzrechtliche Bewertung.37 Aus diesem Grund werden kartell- und lauterkeitsrechtliche Fragestellungen nicht untersucht.

Inwiefern hingegen Rechte an den Daten der Kunden bestehen können, ob also Unternehmen überhaupt befugt sind, die Daten zu nutzen, ist von gänzlich anderem rechtlichen Ausmaß. Deshalb soll für die folgende Untersuchung davon ausgegangen werden, dass Unternehmen grundsätzlich zur Nutzung befugt sind; es wird daher um die faktische Übertragbarkeit der Kundendaten gehen.38

35 Ausführlich zum räumlichen Anwendungsbereich etwa Golland, DuD 2018, 351 (351ff.); Klar, in: Kühling/Buchner, DSGVO/BDSG, Art. 3, Rn. 35ff.; Albrecht/Jotzo, Das neue Datenschutzrecht der EU, Teil 3, B, Rn. 31ff. 36 Ausführlich zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer und den Anforderungen etwa Wybitul/Ströbel/Ruess, ZD 2017, 503 (503ff.); Ambrock/Karg, ZD 2017, 154 (154ff.); Voigt/von dem Bussche, DSGVO, S. 150ff.; Schröder/von Alten/Weinhold, ZD 2018, 746 (746ff.); Wieczorek, in: Specht/Mantz, Handbuch Europäisches und deutsches Datenschutzrecht, Teil A, § 7, Rn. 1ff. 37 Da nachfolgend maßgeblich die Übermittlung statt der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten von Bedeutung ist, spielt sowohl das Telemediengesetz (TMG), als auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) keine weitere Rolle, vgl. Funk, KSzW 2017, 56 (57). 38 Zu der Frage nach Rechten an Daten und einer Ausschließlichkeitsfunktion, einschließlich der Lizensierung siehe etwa Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Positionspapier vom 16.8.2016 zur aktuellen europäischen Debatte, GRUR Int. 2016, 914 (914ff.); Schefzig, K&R 2015, 3 (3ff.); Denga, NJW 2018, 1371 (1371ff.); Wandtke, MMR 2017, 6 (6ff.); Härting/Schneider, CR 2015, 819 (826); Markendorf, ZD 2018, 409 (409ff.); Determann, ZD 2018, 503 (503ff.).

Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO

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