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Messung von Zeit, Länge und Gewicht
ОглавлениеDer römische Kalender zählt die Monate von den „Kalenden” (auf die unser Wort „Kalender” zurückgeht), dem jeweiligen Monatsersten, und von den „Iden” aus, die am 13. oder am 15. des Monats liegen (Details bei Censorinus 20,10); die „Nonen” liegen jeweils neun (lateinisch nonus, der neunte) Tage vor den Iden. In den „vollen” Monaten März, Juli, Mai und Oktober (als Merkbegriff dafür eignet sich „MIlMO”), die allein ursprünglich 31 Tagen umfassten, liegen die Iden am 15. und die Nonen am 6. des Monats.
Aus dem altägyptischen Kalender erwähnt Censorinus nur den Montag Thout/Thoyti, der mit dem Aufgang des Sirius (des „Hundssterns”) beginnt, aus dem Kalender der Juden die Siebentagewoche. Von einer thrakischen Tradition, auf einem liegenden Kalender gute Tage mit besonderen Steinchen zu markieren, berichtet wie Censorinus (2,1) auch der römische Gelehrte Gaius Plinius Secundus d. Ä. in seiner „Naturkunde” (7,131). Die Zeitspannen Lustrum, „Großjahr”, „Säkulum” und „Ewigkeit” definiert Censorinus im zweiten Teil seines Werks (ab 16,2) selbst. Eine „Winterstunde” (16,6) ist offenbar ein Zwölftel des lichten Tages im Winter, also weniger als eine heutige, vom Tageslicht unabhängige Stunde, die der „Tag- und Nachtgleiche-Stunde” (19,2) entspricht.
Römische Längeneinheiten gehen vom „Fuß” mit knapp 30 cm aus; Censorinus nennt den „Fingerbreit”, der 1/16 eines römischen „Fuß” umfasste, also knapp 2 cm, und das „Stadion” zu 623 Fuß, also etwa 185 m. Ferner kennt Censorinus andere Stadien-Längen: das olympische (von Olympia) und das pythische (von Delphi). An Gewichtseinheiten nennt er die „Drachme”, etwa 40 g. Die unsinnigen Angaben zum sich verändernden Gewicht des Herzens bei Censorinus (17,14) erklären sich übrigens vielleicht aus einem Missverständnis, da in altägyptischen Bildern des sogenannten Totengerichts oder Jenseitsgerichts dargestellt wird, wie das Herz eines Verstorbenen vor der Vereinigung seiner Seele mit seinem Leichnam gewogen wird.