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IV. Steuersatz

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Der Regelsteuersatz der USt beträgt heute (seit dem 1. Januar 2007) 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Abweichend davon bestimmt § 12 Abs. 2 UStG die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf eine Vielzahl einzeln aufgeführter Leistungen. Diese Steuerermäßigungen sind Subventionen. Sie gelten etwa für die Lieferung zahlreicher Lebensmittel und von Büchern, aber auch für bestimmte kulturelle Darbietungen und Hotelübernachtungen (s. zum Steuersatz im Einzelnen Rn. 560 ff).

§ 2 Überblick über das Umsatzsteuergesetz › A. Der „Normalfall“: Lieferung oder sonstige Leistung › V. Entstehung der Steuer

Umsatzsteuerrecht

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