Читать книгу Umsatzsteuerrecht - Christian Müller - Страница 37

VIII. Verfahren

Оглавление

88

Besteuerungszeitraum der USt ist nach § 16 Abs. 1 S. 2 UStG regelmäßig das Kalenderjahr (Jahressteuer). Für diesen Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer nach § 18 Abs. 3 UStG eine Steuererklärung abzugeben (USt-Jahreserklärung). Darin hat er die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Diese Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) im Regelfall gleich (§ 168 S. 1 AO).

89

Die zeitnahe Erhebung der USt ist dadurch sichergestellt, dass der Unternehmer USt-Voranmeldungen abzugeben und USt-Vorauszahlungen zu leisten hat (§ 18 Abs. 1, 2, 2a UStG). Voranmeldung und Vorauszahlung sind jeweils bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (meist des Kalendermonats) abzugeben bzw. zu leisten.

§ 2 Überblick über das Umsatzsteuergesetz › B. Weitere Steuertatbestände (Überblick)

Umsatzsteuerrecht

Подняться наверх