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Schutzziele des Datenschutzes

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Zu wissen, dass der Datenschutz personenbezogene Daten schützt, beantwortet aber noch nicht die Frage, weshalb der Datenschutz schützt, was er schützt. Wozu ist es gut, gerade personenbezogene Daten besonders zu schützen? Die DSGVO sagt in Art. 1 Abs. 2, dass durch die DSGVO der Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten natürlicher Personen sichergestellt werden soll. Aber welche Grundrechte und Grundfreiheiten könnten denn gefährdet sein bei Datenschutzverletzungen? Die Datenschutzverletzung selbst ist für sich allein genommen noch keine Gefahr für unsere Grundrechte und Grundfreiheiten.

Datenschutzverletzungen können nach Art. 4 Nr. 12 bestehen in

 unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung personenbezogener Daten,

 unbeabsichtigtem oder unrechtmäßigem Verlust personenbezogener Daten,

 unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung von personenbezogenen Daten,

 unbefugter Offenlegung personenbezogener Daten oder

 unbefugtem Zugang zu Daten.

Aus Datenschutzverletzungen können sich aber sehr wohl konkrete Gefahren für die Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen ergeben. Solche Gefahren können sein:

 Diskriminierung

 Identitätsdiebstahl

 Finanzieller Verlust oder wirtschaftliche Nachteile

 Gesellschaftliche Nachteile

 Unbefugte Bewertung persönlicher Aspekte

 Manipulation

 Verlust der Vertraulichkeit

 … und vieles andere mehr

Datenschutzgrundverordnung für Dummies

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