Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 66

Natürliche Person

Оглавление

Da nur natürliche Personen ein allgemeines Persönlichkeitsrecht und ein Recht auf Privatsphäre besitzen (Art. 8 EMRK), unterliegen auch nur die Daten natürlicher Personen dem Datenschutz. Natürliche Personen sind alle Menschen. Daneben gibt es auch noch juristische Personen. Unter den Begriff der juristischen Personen fallen Kapitalgesellschaften, wirtschaftliche Vereine, Gebietskörperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Universitäten oder staatliche Stiftungen. Juristische Personen sind rechtliche Gebilde. Sie können zwar ebenso wie natürliche Personen Träger von Rechten und Pflichten sein, sind also rechtsfähig und können ebenso wie natürliche Personen am Rechtsverkehr teilnehmen. Deren Daten, wie zum Beispiel Bilanzen, Mitarbeiterzahlen, technische Zeichnungen, Umsätze, Kosten für den neuen Whirlpool in der Chefetage, unterliegen aber nicht dem Datenschutz.

Daten verstorbener natürlicher Personen unterliegen zwar grundsätzlich nicht dem Schutz der DSGVO. Die DSGVO erlaubt es jedoch den Mitgliedstaaten auch für Verstorbene Datenschutzvorschriften in nationalen Gesetzen zu erlassen. Ein Blick in Ihre nationalen Datenschutzgesetze kann deshalb nicht schaden, wenn Sie Daten Verstorbener verarbeiten wollen.

Soweit personenbezogene Daten lediglich für familiäre oder persönliche Zwecke verarbeitet werden, unterliegt diese Verarbeitung nicht der DSGVO (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 c). Allerdings ist es nicht immer leicht, eine Grenze zwischen rein persönlichen Zwecken und solchen Zwecken zu ziehen, die über den persönlichen Lebensbereich hinausgehen.

Datenschutzgrundverordnung für Dummies

Подняться наверх