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Angaben über die rassische und ethnische Herkunft

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Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören zunächst einmal solche Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft einer Person hervorgehen kann.

Angaben, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen kann, sind solche Angaben, die auf eine Zugehörigkeit Betroffener zu einer Rasse, einer bestimmten Volksgruppe oder einer Minderheit schließen lassen.

Da es nur eine einzige menschliche Rasse gibt, distanziert sich der Autor hiermit ausdrücklich von der verwendeten Wortwahl der DSGVO. All lives matter! Die ethnische Herkunft im Sinne der Wortwahl der DSGVO meint nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit der betroffenen Person, sondern eine Gruppenherkunft, wobei die Gruppen sich auf verschiedene Staaten verteilen können (etwa Kurden, die in der Türkei, dem Norden Iraks, aber auch anderswo ansässig sind). Auch die Hautfarbe kann in der Diktion der DSGVO als eine Information über die Herkunft qualifiziert werden. Ein Indiz kann sich auch aus der gemeinsam verwendeten Sprache ergeben.

In Erwägungsgrund 51 wird glücklicherweise noch einmal klargestellt, dass die Verwendung des Begriffs rassische Herkunft nicht bedeuten solle, dass die EU Theorien gutheiße, mit denen versucht werde, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen. Problematisch bleibt die Begrifflichkeit aber nach Ansicht des Autors nach wie vor. Die Einstufung von Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen kann, als besonders sensibel hat verschiedene Hintergründe. So ist in vielen Staaten eine Polizeipraxis gängig, die als »racial profiling« oder auch »ethnic profiling« bezeichnet wird. Wie wir heute wissen, gilt dies nicht nur für autoritäre Regime, sondern gerade auch für unsere westlichen Demokratien. Dabei werden ethnische und »rassische« Merkmale als statistischer Risikofaktor zur Begründung von Kontrollen oder Überwachungen herangezogen. Trotz der wenig gelungenen Wortwahl ist es allerdings ein Verdienst der DSGVO, dass sie die Gefahren erkannt hat, die mit der Zuordnung zu veralteten rassischen Vorstellungen und zur Ethnie einhergehen, und solche Daten besonders schützt.

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