Читать книгу Gerichtsdolmetschen - Christiane Driesen - Страница 45
2.3.3 Souveränität durch Dolmetschetikette 2.3.3.1 Zu verwendende Personalpronomen
ОглавлениеDer Dolmetscher spricht für die jeweils gedolmetschten Parteien in der ersten Person Singular, d.h. in der Ich-Form. Von sich spricht er daher in der dritten Person Singular, um jede Verwechslung auszuschließen. So merkwürdig es auch klingen mag, die Parteien sehen die Notwendigkeit dieser Konvention ein und gewöhnen sich meist sehr schnell daran.