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Begrenzt vorzüglich

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Viel interessanter für den Anleger ist die Unterscheidung in Vorzugsaktien oder Stammaktien. Doch viele Unternehmen geben gar keine »Vorzüge« heraus. Im Kursteil einer Zeitung erkennen Sie Vorzugsaktien an dem kleinen Kürzel »vz« hinter dem Unternehmensnamen. Ob Vorzüge nun wirklich so vorzüglich sind oder ob das »vz« vielleicht doch eher für »verzichte« steht, ist Ansichtssache. Bei Vorzugsaktien verzichten Sie als Aktionär tatsächlich auf Ihre Mitspracherechte, genauer auf Ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung. Die Unternehmen machen das, weil nicht alle Aktionäre unbedingt mitentscheiden wollen oder weil das Unternehmen selbst nicht möchte, dass alle Aktionäre mitentscheiden. Mal so, mal so. Im Gegenzug für diesen Verzicht erhalten Sie bei einer Vorzugsaktie eine höhere Dividende. Obwohl Sie nicht mitstimmen dürfen, werden Sie aber trotzdem zur Hauptversammlung eingeladen. Sie können dort also Würstchen oder Veggy-Burger essen und den Reden der Vorstände und Einwänden der stimmberechtigten Aktionäre lauschen und sich ein Bild von »Ihrem« Unternehmen machen. Nutzen Sie eine solche Chance ruhig aus. So gut wie auf der Hauptversammlung kann man den Vorstand sonst nur selten kennenlernen.

In die Röhre gucken Sie bei Vorzugsaktien allerdings, wenn es für Ihr Unternehmen einen Kaufinteressenten gibt, wenn es also übernommen werden soll. Den Käufer interessiert dann vor allem die Anzahl der Stimmen. Nach dem Übernahmegesetz von 2002 muss ein Käufer oder Bieter den Aktionären ein Pflichtangebot unterbreiten, wenn er bereits mehr als 30 Prozent der Aktien hält. Es gibt aber Ausnahmen. Um die Aktionäre zum Verkauf ihrer Aktien zu bringen, muss der Aufkäufer ihnen ein attraktives Angebot machen, das höher liegt als der aktuelle Kurs. Aber eben nur den Stammaktionären, nicht den Vorzügen!

Daraus ergibt sich bereits, was Stammaktien sind: »Normale« Aktien, die den Inhaber dazu berechtigen, auf der Hauptversammlung mit abzustimmen. Sie sind die häufigsten Aktien in Deutschland. Ein Unternehmen kann ausschließlich Stammaktien ausgeben, aber nicht ausschließlich Vorzugsaktien. Auf der Hauptversammlung herrscht allerdings die Geldaristokratie, das heißt: Für jede Aktie eine Stimme. Je mehr Aktien ein Investor hält, desto mehr Stimmen hat er demzufolge. Insofern bestimmen hier das Bild vor allem institutionelle Investoren, also Profis von Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften oder sogenannter Family Offices, die das Vermögen einer oder mehrerer reicher Familien verwalten.

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