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Mit meinem Namen

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Sie erinnern sich bestimmt auch noch an diese Kinderbücher, in denen eine Art Stempel angebracht ist: »Dieses Buch gehört …«. Wir schreiben unseren Namen auf Dinge, um zu zeigen, dass sie uns gehören. In der Bibel reichte noch die reine Benennung aus, um sich die Erde untertan zu machen, heute wollen wir das schriftliche Zeugnis. So ähnlich läuft es bei den Namensaktien, denn hier werden die Inhaber automatisch über die Bank in ein elektronisch geführtes Aktienbuch eingetragen. So weiß die AG also genau, wer wie viele ihrer Aktien besitzt. Als Aktionär können Sie so zum Beispiel per E-Mail zur Hauptversammlung eingeladen werden und erhalten bei Interesse alle relevanten Nachrichten des Unternehmens direkt zugesandt. Auf diese Weise können Sie sehr schnell reagieren und handeln. Es gehört zum guten Ton und ist mittlerweile Standard, dass die Aktionäre durch die eigens eingerichteten Investor-Relations-Abteilungen kontinuierlich und glaubwürdig informiert werden. Welche Informationen Investor-Relations-Abteilungen Ihnen als Anleger zukommen lassen (müssen), erfahren Sie in Kapitel 14. In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, sind sogar ausschließlich Namensaktien (Registered Shares) zugelassen. Wenn Sie also US-Aktien kaufen, sind das immer Namensaktien und der Informationsfluss ist gewährleistet, auch über den großen Teich.

Genau wie es bei Autos vier- und zweisitzige Cabriolets oder drei- und fünftürige Limousinen gibt, so hat auch die Namensaktie eine Sonderform aufzuweisen: die vinkulierte Namensaktie. Ausnahmsweise stammt der Begriff mal nicht aus dem Englischen, was ihn aber auch nicht griffiger macht, sondern aus dem Lateinischen, von »vinculum« für »Band« oder »Fessel«. Die Fessel hat dabei das Unternehmen gelegt, denn diese Aktien dürfen nur mit dessen Zustimmung ge- oder verkauft werden. Damit will man Konkurrenten vom Kauf der Aktien abhalten oder auch unliebsame Familienmitglieder (das soll es ja geben …). Kaufen kann man eine solche Aktie schon, aber wenn der Emittent, also das Unternehmen, nicht zustimmt, hat man kein Stimmrecht. Häufig ist diese Form der Aktie aber nicht – insofern vielleicht eher eine Art BMW X6, ein SUV-Coupé also, und damit eher selten.

Tabelle 1.1 gibt einen Überblick über die vielleicht etwas verwirrenden Aktiengattungen und wie sie sich unterscheiden.

Nach Art der Übertragbarkeit
Inhaberaktie Namensaktie
Ein Eigentumswechsel ist jederzeit möglich. Die Besitzer sind in ein Aktionärsregister eingetragen.
Nach Art und Umfang der Rechte
Stammaktie Vorzugsaktie
Der Aktionär hat alle gesetzlichen Mitspracherechte. Der Aktionär erhält eine höhere Dividende, verzichtet aber auf Mitspracherechte.
Nach der Beteiligung am Grundkapital
Stückaktie Nennwertaktie
Der Aktionär ist mit einem prozentualen Beitrag am Grundkapital beteiligt. Der Aktionär ist mit einem bestimmten Eurobetrag (mindestens ein Euro) am Grundkapital beteiligt.

Tabelle 1.1: Aktienarten in der Übersicht

Eine sehr häufige, vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) in der jährlich erscheinenden Statistik über die Anzahl der Aktionäre eigens ausgewiesene Form der Aktie ist die Belegschaftsaktie. Sie hat allerdings den großen Nachteil, dass Anleger nur in den Genuss dieser Aktienart kommen, wenn sie in dem betreffenden Unternehmen arbeiten. In Zeiten, in denen es der demografische Wandel den Unternehmen immer schwerer macht, qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen und zu halten, dürften Belegschaftsaktien eher an Bedeutung gewinnen. Für die Mitarbeiter sind sie oft ein zusätzlicher Baustein für die eigene Altersversorgung – und für das Unternehmen ein Mittel zur Mitarbeitermotivation.

Aktien für Dummies

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