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I. Weltgipfel von Rio 1992

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Die Klimarahmenkonvention[2] kann als Grundrechtsakt und Beginn der internationalen völkerrechtlichen Bemühungen zum Klimaschutz angesehen werden. Die Konvention wurde auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro von zunächst 154 Staaten unterzeichnet. Heute haben 196 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Mit dieser Konvention erkennt die internationale Staatengemeinschaft weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an und verpflichtet sich zum Handeln. Wie der Name schon sagt, handelt es sich aber nur um einen Rechtsrahmen, der noch mit konkreten Zielen, insbesondere Treibhausgasminderungszielen hinterlegt werden muss. Diese wurden dann erst später durch die Vertragsstaaten-Konferenzen[3] festgelegt, wobei die größten Meilensteine das unten noch näher darzustellende Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen waren.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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