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I. Emissionsminderungsziele

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Das Kyoto-Protokoll (KP) wurde 1997 in Kyoto unterzeichnet.[9] Nach Art. 3 KP verpflichteten sich die im Annex B des Protokolls aufgeführten Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen in dem – mittlerweile abgelaufenen – Zeitraum 2008 bis 2012 um insgesamt 5 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Die einzelnen Länder übernahmen dabei jedoch differenzierte, individuell ausgehandelte Reduktionspflichten, die mit ihrer spezifischen Situation begründet wurden, jedoch teilweise eher willkürlich erscheinen.[10] Russland und die Ukraine haben sich dazu verpflichtet, ihr hohes Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten, China, Indien und den Entwicklungsländern wurden damals noch keinerlei Beschränkungen abverlangt. Für die EU war eine Senkung der Emissionen um insgesamt 8 % vorgesehen.

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Nach Art. 25 KP sollte dieses dann Inkrafttreten, sobald mindestens 55 Staaten mit zusammengerechnet mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen das Abkommen ratifiziert hatten. Dies gelang jedoch erst 2005 nach der Ratifizierung durch Russland.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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