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II. Ziel der Klimarahmenkonvention

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Das Ziel der Klimarahmenkonvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Dies soll nach Art. 2 Klimarahmenkonvention in einem Zeitraum geschehen, der es Ökosystemen erlaubt, sich auf natürliche Weise an die Klimaänderungen anzupassen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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