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2.3.2.2 Audit

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Die DIN ISO 9000:2005 (3.9.1) definiert Audit als einen systematischen, unabhängigen und dokumentierten Prozess1 zur Erlangung von Auditnachweisen2 und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien3 erfüllt sind«. Dem Prinzip nach ist ein Audit somit »eine besondere Form einer Prüfung, bei der festgestellt wird, inwieweit eine betrachtete Einheit die Forderungen erfüllt, die an sie gestellt werden« (Herrmann 2007:332). Geiger (1994:79) weist diesbezüglich darauf hin, dass man ein Audit nicht mit einer herkömmlichen Qualitätsprüfung verwechseln darf, da es sich bei einem Audit ausdrücklich um »Tätigkeiten und nur auf die damit zusammenhängenden Ergebnisse« handelt, es somit »um das QM4-System und um das ›ob‹ geht« und nicht »um das ›inwieweit‹ und um beliebige Einheiten«, wie dies bei einer »Qualitätsprüfung« der Fall ist. Demgemäß sollen mit einem Audit »Schwachstellen aufgezeigt, Verbesserungsmaßnahmen angeregt und deren Wirkung überwacht werden. Damit ist das Audit auch als Führungsinstrument zu sehen, das zur Vorgabe von Zielen und zur Information des Managements über die Zielerreichung eingesetzt werden kann« (Kamiske/Brauer 2008:5).

Audits werden von unabhängigen AuditorInnen durchgeführt und können unterschieden werden hinsichtlich der zu untersuchenden Einheit (Produkt, Verfahren, System) oder hinsichtlich der Durchführungsart (intern oder extern). Demgemäß spricht man von »Produktaudit«, »Verfahrensaudit« und »Systemaudit«, bzw. deren Hyperonym, dem »Qualitätsaudit«, oder von einem internen bzw. externen Audit. Die Informationen, die man mit Hilfe eines Audits gewinnt, zeigen z.B. der Leitung eines Unternehmens den Verbesserungsbedarf auf und weisen auf jene Bereiche der Organisation hin, in denen sich noch nicht ausgeschöpfte Potentiale befinden. Die Ergebnisse dienen somit als Ausgangspunkt eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (vgl. Herrmann 2007:332).

An europäischen Universitäten wurden Audits in Großbritannien in den 1990er Jahren eingeführt (vgl. Mittag 2006:5) und zählen daher, vergleicht man sie beispielsweise mit Evaluationen, eher zu jüngeren Verfahren der Qualitätssicherung. Das Audit richtet sich an die Hochschule als Ganzes (vgl. HRK 2007:14) und ist »ein partnerschaftlicher Prozess, an dem sich die Hochschule und kompetente Gutachter/innen beteiligen« (AQ 2013:3). Die AQ definiert Audit als »ein periodisch wiederkehrendes Peer-Verfahren, in dem Organisation und Umsetzung des internen Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule durch externe Gutachter/innen beurteilt werden« (ibid.). Es handelt sich um eine Art »kollegiales Feedback« (ibid.) bei welchem man sich an Auditstandards orientiert und zwei primäre Ziele verfolgt: Erstens bestätigt das Audit, »dass eine Hochschule ihr Qualitätsmanagementsystem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingerichtet hat« und zweitens fördert es die Hochschule »bei der Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagementsystems« (ibid.). Infolge kann die Universität, wenn sie die nötigen Standards erfüllt, zertifiziert werden (siehe unten).

Laut The Danish Evaluation Institute (vgl. 2003:8) sind Audits die drittmeist verwendete Methode der Qualitätssicherung an europäischen Universitäten und erfreuen sich besonders im englischsprachigen Raum großer Beliebtheit. Auch im deutschsprachigen Raum, in welchem sie sich anfangs vergleichsweise weniger durchsetzten (vgl. Mittag 2006:5), finden Audits zusehends Eingang. In Österreich beispielsweise wurden Audits mit dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 zum fixen Bestandteil der externen Qualitätssicherung.

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