Читать книгу Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - Claudia Keil - Страница 51

5. Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung

Оглавление

130

Wechselt ein Versorgungsberechtigter von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung, so hat dies letztendlich auch Auswirkungen auf das Gehaltsniveau. Bezüglich der 75 %-Grenze ist in diesen Fällen eine Modifikation vorzunehmen. Hier wird nach folgender Formel ein neuer prozentualer Grenzwert G ermittelt:

G = [g × (m1/n)] + [g × (b/100) × (m2/n)]

Erläuterungen:

g = bislang gültige Prozentgrenze (vor dem erstmaligen Wechsel des Beschäftigungsgrades beträgt diese immer 75 %)
b = auf Grund des Wechsels des Beschäftigungsgrades geändertes Gehaltsniveau auf der Basis des ursprünglichen Beschäftigungsgrades
m1 = Zeitraum, für den die bisherige Prozentgrenze maßgebend war
m2 = Zeitraum, für den die neue Prozentgrenze maßgebend ist
n = Gesamtlaufzeit des Dienst- oder sonstigen Rechtsverhältnisses

131

Beispiel

Der Versorgungsberechtigte N hat 20 Jahre ein (volles) Gehalt von monatlich 1.000 € (maßgebende Bezugsgröße) bezogen. Die letzten fünf Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand erhält er auf Grund des Wechsels in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis nur noch 50 % der vollen Bezüge.

Aufgrund der Änderung des Gehaltsniveaus ist die 75 %-Grenze auf den Grenzwert G wie oben anzupassen. Ab dem auf den Wechsel des Beschäftigungsgrades folgenden Bilanzstichtag ergibt sich der folgende prozentuale Grenzwert in Bezug auf das maßgebende (fiktive) Gehalt von 1.000 €.

G = [75 × (20/25)] + [75 × (50/100) × (5/25)] = [60] + [7,5] = 67,5 %[26]

Aufgrund der Änderung der Bezüge ist die 75 %-Grenze auf den neuen, nach obiger Formel ermittelten Grenzwert in Höhe von 67,5 % anzupassen.

2. Kapitel Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz (1. Prüfstufe)D. Angemessenheit – 75 %-Grenze und Überversorgung › III. Berechnung der 75 %-Grenze bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Подняться наверх