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1. Festbetragszusage

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Beispiel

Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage 48.000 €
Gehalt (Brutto) – Stand Dezember *12 81.600 €
Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung 1.752 €
Tantieme – Durchschnitt der letzten fünf Jahre 0,00 €
Summe – Aktivbezüge nach § 2 LStDV 83.352 €
davon 75 %-Grenze 62.514 €
abzgl. Ansprüche aus der gesetzl. Rentenversicherung 28.995 €
abzgl. Leistungen aus der Direktversicherung 10.306 €
verbleibende noch zulässige Festrente 23.213 €
abzgl. arbeitgeberfinanzierte Festbetragszusage 48.000 €
Unzulässige Überversorgung 24.787 €

Im Falle einer Betriebsprüfung würde in der letzten noch offenen Schlussbilanz eine gewinnerhöhende Teilauflösung der Pensionsrückstellung erfolgen. Steuerlich anerkannt würde in vorliegendem Fall nur eine Pensionsrückstellung in Höhe von 48,36 % der für die volle Pensionszusage gebildeten Pensionsrückstellung. In einem zweiten Schritt würde sodann geprüft, ob die noch zulässige Festrentenzusage auch einem Fremdvergleich standhält. Hier kann möglicherweise neben der bereits schon festgestellten Überversorgung auch eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. In der Handelsbilanz müssten weiterhin Rückstellungen für die zivilrechtlich bestehende Verpflichtung in Höhe von 48.000 € gebildet werden. Die steuerliche Nichtanerkennung eines Teiles der Pensionszusage führt nämlich nicht zwangsweise zu einer Reduktion des zivilrechtlichen Anspruches (Stichwort: Verzicht).

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

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