Читать книгу Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - Claudia Keil - Страница 53
1. Festbetragszusage
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Beispiel
Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage | 48.000 € |
Gehalt (Brutto) – Stand Dezember *12 | 81.600 € |
Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung | 1.752 € |
Tantieme – Durchschnitt der letzten fünf Jahre | 0,00 € |
Summe – Aktivbezüge nach § 2 LStDV | 83.352 € |
davon 75 %-Grenze | 62.514 € |
abzgl. Ansprüche aus der gesetzl. Rentenversicherung | 28.995 € |
abzgl. Leistungen aus der Direktversicherung | 10.306 € |
verbleibende noch zulässige Festrente | 23.213 € |
abzgl. arbeitgeberfinanzierte Festbetragszusage | 48.000 € |
Unzulässige Überversorgung | 24.787 € |
Im Falle einer Betriebsprüfung würde in der letzten noch offenen Schlussbilanz eine gewinnerhöhende Teilauflösung der Pensionsrückstellung erfolgen. Steuerlich anerkannt würde in vorliegendem Fall nur eine Pensionsrückstellung in Höhe von 48,36 % der für die volle Pensionszusage gebildeten Pensionsrückstellung. In einem zweiten Schritt würde sodann geprüft, ob die noch zulässige Festrentenzusage auch einem Fremdvergleich standhält. Hier kann möglicherweise neben der bereits schon festgestellten Überversorgung auch eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. In der Handelsbilanz müssten weiterhin Rückstellungen für die zivilrechtlich bestehende Verpflichtung in Höhe von 48.000 € gebildet werden. Die steuerliche Nichtanerkennung eines Teiles der Pensionszusage führt nämlich nicht zwangsweise zu einer Reduktion des zivilrechtlichen Anspruches (Stichwort: Verzicht).