Читать книгу Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - Claudia Keil - Страница 54

2. Festbetragszusage/Gehaltsabhängige Pensionszusage/Zusage aus Entgeltumwandlung

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Beispiel

a) Festbetragszusage 48.000 €
b) Gehaltsabhängige Pensionszusage 36.000 €
c) Pensionszusage aus Entgeltumwandlung 24.000 €
Jahresfestgehalt nach Entgeltumwandlung(vor Entgeltumwandlung € 144.000,00) 120.000 €
Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung 1.752 €
Summe – Aktivbezüge nach § 2 LStDV 121.752 €
davon 75 %-Grenze 91.314 €
abzgl. Leistungen aus gehaltsabhängiger Zusage 36.000 €
abzgl. Anwartschaften aus gesetzl. Rentenversicherung 28.995 €
abzgl. Leistungen aus Direktversicherung 10.306 €
verbleibende noch zulässige Rente für Festbetragszusage 16.013 €
abzgl. bestehender Festbetragszusage 48.000 €
unzulässige Überversorgung 31.987 €

Aufgrund der vorliegenden Überversorgung (gemäß § 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG) erfolgt eine Teilauflösung der Pensionsrückstellungen innerhalb der Steuerbilanz. In einer zweiten Stufe wird dann zu prüfen sein, ob die auf ein angemessenes Niveau reduzierte Festrentenzusage einem Fremdvergleich standhält. In der zweiten Stufe ist im Hinblick auf eine verdeckte Gewinnausschüttung auch die gehaltsabhängige Pensionszusage und die Pensionszusage aus Entgeltumwandlung zu prüfen. Somit kann sowohl eine Überversorgung (Verstoß gegen den § 6a EStG) als auch eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. In der Handelsbilanz müssten weiterhin Rückstellungen für die zivilrechtlich bestehende Verpflichtung in Höhe von 108.000 € (Gesamtzusage) gebildet werden. Die steuerliche Nichtanerkennung eines Teiles der Pensionszusage führt nicht zu einer Reduktion des zivilrechtlichen Anspruches (Stichwort: Verzicht).

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

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