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c) Die Rolle des Aufsichtsrats im Konzern

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Der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft hat kein Recht zur Durchführung konzernweiter unternehmensinterner Untersuchungen. Zwar ist er zur Überwachung der Geschäftsführung der Konzernmutter verpflichtet und damit grds. auch zur Überwachung der Leitung des Konzernes durch den Vorstand zuständig. Allerdings folgen daraus keine Eingriffsmöglichkeiten in konzernierte Unternehmen.

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Innerhalb des Konzerns gibt es keinen Konzernaufsichtsrat, sondern nur die Aufsichtsräte der jeweiligen Gesellschaften. Ein Konzern ist nur eine wirtschaftliche Einheit und nicht eine eigenständige juristische Person, der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft bleibt damit auf Pflichten gegenüber der Muttergesellschaft beschränkt, es gibt insofern keinen Konzernaufsichtsrat.[301]

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