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bb) Maßnahmenkongruenz

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Demnach zielt Compliance grds. darauf ab, in die Zukunft ausgerichtet regelkonformes Verhalten zu gewährleisten und Normverstöße zu verhindern. Internal Investigations fokussieren demgegenüber die Vergangenheit, da sie die Aufklärung zurückliegender Sachverhalte intendieren. Allerdings basieren Compliance und Internal Investigations zum Teil auf einem identischen Maßnahmenkatalog[33]:

Interne Audits bspw. können sowohl Maßnahmen im Rahmen von Compliance, als auch von Internal Investigations sein. Als Audit bezeichnet man interne Untersuchungsverfahren, die i.d.R. in Form von Anhörungen durchgeführt werden und dazu dienen, Sachverhalte aufzuklären oder Vorgänge und Personen zu bewerten.[34] Da die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Auskunft verpflichtet sind,[35] erweisen sich Mitarbeiteranhörungen häufig als effektiv, sowohl zur Feststellung bspw. einer Norminternalisierung von Seiten der Mitarbeiter im Bezug auf bestehende Kodizes, als auch zur Aufklärung und Analyse zurückliegender Schieflagen.

– Ähnliches gilt für Chinese Walls, die als Barrieren zur informationsbezogenen Segmentierung in verschiedenen Bereichen vor allem im Finanzsektor eingesetzt werden und der Steuerung von compliance-relevanten Informationen und der Vermeidung von Interessenkonflikten oder Insiderhandel durch Schaffung von Informationsbarrieren dienen.[36] Hierbei findet eine Trennung der über einen bestimmten Vorgang oder allgemein vorhandenen Informationen statt, um die Kenntnisnahme durch bestimmte Teile des Personalapparats bzw. Einzelpersonen hiervon auszuschließen.[37] Auf diese Weise lässt sich einerseits verhindern, dass die betreffenden Personen spezifische Straftaten begehen, welche die Kenntnis von diesen Informationen voraussetzen. Andererseits mag der Informationsausschluss zugleich die Ahndung von diesbezüglichem Fehlverhalten erleichtern, indem auf diese Weise etwa die Möglichkeiten der Tatverdeckung eingeschränkt werden.[38]

– Deckungsgleichheit zwischen Maßnahmen im Bereich von Compliance und Internal Investigations besteht auch bei sog. Monitorings. Dieser Terminus fasst alle Maßnahmen zur Überwachung der Mitarbeiter und ihrer Tätigkeit zusammen.[39] Dies betrifft zum einen die compliance-relevante Beobachtung oder Überwachung von Vorgängen und Prozessen z.B. durch technische Hilfsmittel oder andere Beobachtungssysteme, um Ergebnisvergleiche anstellen zu können.[40] Monitorings können somit zukunftsorientiert normkonformes Verhalten und Mitarbeiterproduktivität sichern, aber ebenso zurückliegendes regelwidriges Agieren aufdecken.

– Überschneidungen sind ferner beim sog. Whistleblowing denkbar, bei dem anonyme Meldungen von Regelverstößen im Unternehmen abgegeben und entgegengenommen werden.[41] Dies erfolgt sowohl im Interesse effizienter Compliance als Maßnahme zur Prävention von Fehlverhalten.[42] „Whistleblowing“ kann aber auch dazu beitragen, Regelverstöße oder gar Straftaten im Unternehmen aufzudecken und ist deshalb auch ein Teil effektiver Internal Investigations.[43]

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